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Experten-Antwort

Rentenbescheid eingetroffen, was bedeutet er?

von Melanie Bauer08.04.2011 | 17:12
5661 Ansichten
9 Antworten
Hallo Zusammen, ich hab hier ja schon mal das Thema reingestellt, dass ich meine Rente verlängern lassen wollte und ich zum Gutachter musste, der mich aber hinstellte, als hätte ich Werte, besser als Gesunde. Nochmal kurz zu mir: ich wurde 2007 Doppellungentransplantiert mit 4 Jahren Wartezeit und Vollzeitsauerstofftherapie und habe die Erberkrankung Mukoviszidose...also eine Multiorganerkrankung. So nun kam heute der Bescheid den ich nicht so ganz verstehe. Da ich aber heute niemanden mehr erreichen kann bei der RV frage ich hier mal nach, ob mir wer weiterhelfen kann, da es mir irgendwie keine Ruhe lässt. Folgendes ist bei mir im Bescheid angekreuzt: 1. Rente wegen voller erwerbsminderung 2. auf Zeit 3. Die Rente fällt mit Ablauf des Monats 4/2014 weg, ohne dass es eines besonderen Entziehungsbescheides bedarf, 4. weil sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Wir bitten Sie, un s jede Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. 5. Für die Berechnung der Rente giltz weiterhin der Bescheid vom 18.12.2008 unter Berücksichtigung der Rentenanpassung. 6. Der bisherige Zahlbetrag wird weiterhin gezahlt. 7. Sofern sich ihr Gesundheitszustand vor Ablauf der Zeitrente nicht gebessert hat, empfehlen wir Ihnen, reichtzeitig (ca. 4 Monate vor Ablauf der Zeitrente) die Weitergewährung der Rente zu beantragen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich. 8. Mit dem Wegfall der Rente kann auch ein eventueller Versicherungsschutz in der Krankenversicherung enden. Wir raten Ihnen deshalb, sich in diesem Fall unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rentenzahlung auch dann zum genannten Wegfallzeitpunkt eingestellt wird, wenn bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlungen noch nicht entschieden werden konnte. Wir empfehlen Ihnen allerdings, noch vor einem möglichen Wegfall der Rente evtl. bestehende Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern unverzüglich geltend zu machen. Dieser Hinweis ergeht, damit Ihnen keine Nachteile durch eine unterlassene rechtzeitige Antragstellung bei einem anderen Leistungsträger, wie z. B. der Agentur für Arbeit, entstehen. So, nun weiss ich allerdings nicht, heisst es dass ich nun die Rente für 3 Jahre wieder bekomme so wie bisher oder nicht? denn das mit den 3 Std. täglich kapier ich nicht. Kann mir hier wer weiterhelfen? LG Melanie

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.04.2011 | 12:11

1. Befristung von Renten

1.1 Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden

g r u n d s ä t z l i c h als Zeitrenten geleistet.

1.2 Sofern für den Anspruch auch die jeweilige Arbeitsmarktlage entscheidend ist, ist die Rente s t e t s als Zeitrente zu leisten.

Bei einem Leistungsvermögen von mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für diesen Personenkreis der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, so dass aus diesem Grunde die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit geleistet wird.

2. Aufgrund des aktuellen Rentenbescheides erhalten Sie weiterhin, im Anschluss an den bisherigen Rentenbescheid, weiterhin eine Zeitrente bis zum April 2014. Diese Zeitrente wird allerdings aufgrund eines Leistungsvermögens von mindestens 3 Stunden täglich, aber weniger als 6 Stunden täglich geleistet. Aufgrund der o.a. Ausführungen kann diese "Arbeitsmarktrente" weiterhin nur als Zeitrente gezahlt werden.

Hinweis:

Eine "unbefristete" Rente kann der Rentenversicherungsträger nur zahlen, wenn u n w a h r s c h e i n l i c h

ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann (gesetzliche Regelung des § 102 SGB VI). Eine Dauerrente ist daher nur dann zu zahlen, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist.

Experten-Antwortam 11.04.2011 | 09:45

Voll erwerbsgemindert ist nach § 43 Abs.2 S.2 SGB VI der Versicherte, dessen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist (abstrakte Betrachtungsweise).

Eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung liegt gemäß § 43 Abs.3 SGB VI nicht vor, solange der Versicherte noch in der Lage ist, wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein.

Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Regelung des § 43 Abs.3 zweiter Halbsatz SGB VI, dass bei einem Leistungsvermögen von weniger als 6 Stunden täglich die jeweilige Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen ist. Obwohl eigentlich (medizinisch) nur teilweise erwerbsgemindert, sind daher Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich voll erwerbsgemindert, wenn von einem für sie verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist.

7 Antworten

Klemensam 08.04.2011 | 18:02
Sie haben mit dem Bescheid eine volle EM-Rente - eine sog. Arbeitsmarktrente - befristet bis April/2014 zuerkannt bekommen. Arbeitsmarktrente heisst, ihnen wurde aus med. Gründen eigentlich nur eine teilweise EM-Rente ( über 3 Std. bis unter 6 Std. erwerbsfähig pro Tag ) zuerkannt, welche aber aufgrund des als derzeit verschlossenen Arbeitsmarktes für Teilzeitkräfte als volle EM-Rente ausgezahlt wird. Um diese Arbeitsmarktrente zu erhalten darf ihnen ihr Arbeitgeber ( falls Sie noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben ) keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen oder Sie sind bereits arbeitslos und auch die Agentur für Arbeit kann ihnen keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz besorgen. Die Arbeitsmarktrente kann aber im Gegensatz zur " normalen " vollen EM-Rente die nur auf rein med. Gründen beruht, nie unbefristet - also auf Dauer bis zur Regelaltersgrenze - gezahlt werden. Sie müssen für diese Arbeitsmarktrente aber immer wieder rechtzeitg vor Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen, weil das Risiko des verschlossenen Arbeitsmarktes auch - zumindest theoretisch - jederzeit wegfallen könnte und der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte wieder als offen erklärt werden könnte. Ist das der Fall , würde ihnen lediglich nur noch die halbe - also teilweise - EM-Rente ausgezahlt werden, weil Sie aus medizinischer Sicht gesehen eben nur einen Anspruch auf die teilweise EM-Rente haben. http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/…
Clemensam 08.04.2011 | 18:12
Da Sie noch mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, sind Sie, wenn überhaupt, nur teilweise erwerbsgemindert. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie nur deshalb, weil der (Teilzeit)Arbeitsmarkt aufgrund der wenigen offenen Arbeitsstellen für Sie als verschlossen gilt. Das kann sich aber jederzeit ändern, sobald sich der Arbeitsmarkt entspannt hat. Auch sobald Sie eine Teilzeitstelle angenommen haben, dürfte Ihre volle Rente eingestellt werden, weil Sie ja dann selbst widerlegen würden, dass der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.
Klemensam 08.04.2011 | 19:53
@Melanie Bauer Welche EM-Rente haben Sie denn bisher bezogen ? Widerspruch gegen den jetzigen Bescheid können Sie natürlich innerhalb von 1 Monat einlegen. Ziel wäre dann eben eine Einstufung unter 3 Std. EM zu erreichen, um damit eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu erzielen. Um aber Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren zu haben, müssten Sie dann neue - der RV bisher im Verfahren nicht bekannte - ärztliche Berichte/Atteste ihrer behandelnden Ärzte besorgen , welche ihr Anliegen medizinisch unterstützen. Eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen hat eben den Vorteil, das diese dann auch sofort oder zu einem späterem Zeitpunkt unbefristet genehmigt werden könnte und Sie mit der Situation am Arbeitsmarkt nichts mehr zu tun haben....
Machts Sinnam 08.04.2011 | 18:52
ja, wie bisher - aber falls sich der Gesundheitszustand im Vergleich zur letzten Rentenbewilligung nicht gebessert hat, dürfte sich trotzdem (vorsorglich) ein Widerspruch empfehlen mit dem Ziel der vollen EM-Rente auf der Basis eines Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich.
Machts Sinnam 09.04.2011 | 20:44
Wo steht das, kennt jemand die Fundstelle? Aber ich glaube die Aussage ist typisch "ungenau"!
Martinam 11.04.2011 | 10:04
Vielleicht hilft folgender Link zum besseren Verstehen der "typisch ungenauen Formulierung" insbes. S.13-14 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… "Diese zusätzliche Anspruchsmöglichkeit ist auf höchstrichterliche Rechtsprechung zurückzuführen. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit 1969 bzw. 1976 kommt es bei der Beurteilung, ob ein Versicherter erwerbsunfähig ist, nicht allein auf das Ausmaß seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung, sondern auch auf die jeweilige Lage auf dem Arbeitsmarkt (sog. konkrete Betrachtungsweise) an." hier nochmal die Passage aus der von Klemens zitierten Quelle (Blog zum Thema Versicherungen) http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/… "Arbeitsmarktrente bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind häufig arbeitslos, da kein dem Restleistungsvermögen entsprechender Arbeitsplatz gefunden wird. In diesem Fall kann die halbe Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes in eine volle Rente umgewandelt werden, obwohl aus medizinischer Sicht nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Die Feststellung, dass der Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist, muss die Bundesagentur für Arbeit treffen." Bei dieser für den Laien, wie die Frage von Melanie B. beweist, nur schwer durchschaubaren Thematik noch eine nicht ganz ernstgemeinte Bemerkung: Wie würde die Sozialgesetzgebung in Deutschland nur ohne Vertrauenschutzregelungen, den Einfluß unterschiedlichster Interessengruppen sowie den damit verbundenen Individualregelungen und last but not least ohne unsere Richter aussehen - das wäre ja fast wie hier das Forum ohne so pragmatisch und immer sachlich schreibende Experten von eigenen Gnaden wie den echten und einzigen Sozialrechtler machen ,-)
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