Hallo, Maverick,
ergänzend zu den Ausführungen von KSC:
Es erfolgt durch die zuständige Sachbearbeitung eine Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenzen (HZG) in 2019 eingehalten wurden. Diese Mitteilung sollte in Kürze an Sie versandt werden. In dieser Mitteilung wird definitiv die individuelle HZG genannt werden. Sie können gerne mit der Sachbearbeitung in Kontakt treten und den Sachstand anfragen.