Die fehlenden Zeiten können zu jederzeit (spätestens beim Rentenantrag) nachträglich eingereicht werden. Aber je früher desto besser; man wird ja älter und vergesslicher.
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Die fehlenden Zeiten können zu jederzeit (spätestens beim Rentenantrag) nachträglich eingereicht werden. Aber je früher desto besser; man wird ja älter und vergesslicher.
Nachteile hat Ihr Vater nicht, er sollte sich aber bemühen diese Zeit zeitnah zu klären und dann der Rentenversicherung mitteilen.
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