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Rentenbescheid überprüfen

von Kassierer10.11.2008 | 12:07
2642 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe meinen Rentenbescheid privat überprüfen lassen. Es wurden ein paar Fehler im Versicherungsverlauf gefunden und eine saftige Rechnung geschrieben. Muss nicht die Rentenversicherung die Kosten für einen Widerspruch ersetzen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich werden die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erstattet.

Dabei ist zu unterscheiden:

- die Zeiten wurden noch nicht geltend gemacht.

Eine Erstattung ist nicht möglich

-Zeiten wurden geltend gemacht und abgelehnt.

Kommt es im Widerspruchsverfahren zur Anerkennung von bisher abgelehnten Zeiten, ist eine gewisse Erstattung möglich.

10 Antworten

Keith Moonam 10.11.2008 | 12:52
Gehe ich recht in der Annahme, das es sich bei den vom privaten Rentenberater gefundenen "Fehler im Versicherungsverlauf" um rentenrechtliche Zeiten handelt, die sie bislang (noch) nicht geltend gemacht haben? Dann würde die Rente zwar neu und ggf. auch höher berechnet werden, auf den entstandenen Kosten werden sie aber sitzen bleiben.
Nixam 10.11.2008 | 12:36
Sie sind also schon Rentner und beziehen eine Rente. Und hierüber haben Sie den Rentenbescheid überprüfen lassen. Wenn die Beanstandungen 1:1 vom RV-Träger übernommen/berichtigt werden, dann muss der RV-Träger Ihnen die KOsten des Widerspruchs erstatten. Widerspruchsbescheid mit Kostenlastenentscheidung des Widerspruchsausschusses abwarten! Sollte man mit Ihrem privaten Berater nicht 100% konform gehen, werden Ihnen die Kosten nur anteilig erstattet. Nix
Schiko.am 10.11.2008 | 14:12
Wäre doch schön für alle hier besonders aber für gleich- gesinnte, wenn sie den saft in euro ausdrücken könnten. MfG.
macht gar nixam 10.11.2008 | 21:21
Die saftige Rechnung hätte man sich schon vor Auftragserteilung erklären lassen sollen. Handelt es sich um einen zugelassenen Rentenberater oder einen Rechtsanwalt? Anderenfalls könnte eine unzulässige Rentenberatung vorliegen. Nicht jeder kann "privat" Rentenbescheide überprüfen und dafür eine Rechnung schreiben. Übrigens hätten Sie das auch völlig gratis haben können, indem Sie die Zeiten mit Ihren Unterlagen verglichen hätten oder die Beratung der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei in Anspruch genommen hätten. Immerhin wissen Sie jetzt, wie die Rentenberater zu den hohen Prozentzahlen angeblich falscher Rentenbescheide gelangen und warum sie diese angeblichen Zahlen immer mal wieder in der Presse an die große Glocke hängen. Es soll dann tatsächlich immer ein paar Leute geben, die meinen, die Bediensteten der Deutschen Rentenversicherung seien auf den Kopf gefallen und man müsse den Bescheid für viel Geld überprüfen lassen. Warum sind Ihnen die Fehler eigentlich noch nicht viel eher im Rahmen der Klärung des Versicherungskontos aufgefallen? Oder haben Sie dabei bisher nicht mitgewirkt? Haben Sie die Zeiten überhaupt beantragt oder beanstandet gehabt, die jetzt in Form von "ein paar Fehlern im Versicherungsverlauf" bemerkt worden sind? Nur wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Fehler gemacht hat, also bereits beantragte Zeiten nicht oder nicht richtig angerechnet hat, können Sie Widerspruch erheben. Wer nichts nachgewiesen oder beantragt hat, dem kann die Deutsche Rentenversicherung auch nichts anrechnen oder bewilligen. Kosten für ein Widerspruchsverfahren können nur erstattet werden, wenn die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war. Das ist bei einem bloßen Antrag nicht der Fall, auch wenn er nach Erteilung des Rentenbescheides, z. B. im Rahmen des § 44 SGB 10, erst gestellt wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html
---am 10.11.2008 | 22:10
Ich schließe mich grundsätzlich Ihrer Meinung an, kann aber den "Kassierer" verstehen. Die Bürger wissen nun mal nicht, dass die gesetzliche RV verpflichtet ist im Rahmen des Gesetzes für den Kunden das Maximum rauszuholen. Nicht wenige denken fälschlicherweise, abgleitet von der privaten Versicherungswirtschaft, dass der Berater vor Ihnen, vielleicht nur das Beste für seine Gesellschaft will. Das dies nicht so ist, steht ja auch im Gesetz § 15 - 17 SGB I Der Fehler liegt darin, dass dies nicht öffentlich durch die RV publik gemacht wird. Wieso kann ich nicht verstehen. Vielleicht kann die Redaktion was dazu sagen.
Schadeam 11.11.2008 | 08:22
"Der Fehler liegt darin, dass dies nicht öffentlich durch die RV publik gemacht wird." Wird nicht mit jedem Bescheid und Ausdruck der DRV (und so ein Ding kriegt jeder Versicherte nahezu jährlich!) ein Anlageblatt mit Beratungsstellen, kostenlosen Hotlines, etc mitgeschickt? Was soll die Redaktion dazu schon sagen: wer sich informiert und um seine Angelegenheiten kümmert, bekommt doch jede Menge Hilfe. Wem alles egal ist, der ist selbst dran schuld. Allerdings gibt es (aber nicht nur auf der Beraterseite) gute und weniger gute, genug Zeit oder Stress, Frust oder gute Laune, große Freundlichkeit oder weniger große.....auch hier sitzen normale Menschen... Insofern macht jeder andere Erfahrungen und letztendlich ist auch die "Hauspolitik" der verschiedenen RV Träger nicht identisch. Und dass jeder Kunde anders ist, ist auch klar; es gibt Beratungssituationen, in denen der Umgang mit den lieben Kunden auch kein reines Vergnügen ist, weil der Berater manchmal schon attackiert wird, bevor er überhaupt einen Ton gesagt hat, oder der Kunde selbst auf gutgemeinte Nachfragen nicht oder bockig reagiert....und dann ist es schwer, gut zu beraten.
Rosannaam 11.11.2008 | 09:33
Ich kann mich dem nur VOLL anschließen. ;-)
---am 11.11.2008 | 18:06
@Schade ich kann Ihr Argument nicht nachvollziehen. Natürlich gibt es eine kostenlose Rufnummer, Hinweise in Bescheiden und mehrer hunderte Beratungsstellen. Das alles ist doch jedoch für den Kunden noch kein Indiz dafür, dass der Berater vor Ihm ausschließlich das Interesse des Kunden vertritt. Auch namhafte Versicherungsgesellschaften haben mehrere hunderte Agenturen, kostenlose Hotlines, Internetseiten usw. Deshalb heißt es noch nicht, dass der Berater-Verkäufer alles zum Guten den Kunden auch meint. Es müsste mal explizit Publik gemacht werden, dass dies gesetzlich so gereglt ist. Leider hat die Redaktion bisher dazu nicht Stellung genommen.
B´sonam 12.11.2008 | 09:09
Mancher "Kunde" ist aber auch -vorsichtig ausgedrückt- ein klein wenig beratungsresistent. Oder einfach selbst Schuld... Beispiel ? Klar doch : "Haben sie denn Ihren Versicherungsverlauf schon mal überprüft ?" "Natürlich, alles in Ordnung." "Zeiten alle drin ? Alles vollständig? Beträge überprüft?" "Passt alles, krieg ich ja jedes Jahr zugschickt." Und was meinen sie, wie oft diese "überprüften Verläufe" Lücken aufweisen, die die Versicherten "wohl übersehen" haben ???
Rosannaam 12.11.2008 | 10:13
Dass die Berater der DRV - im Gegensatz zu den PRIVATEN Versicherungen und deren Vertretern/Agenten - KEINE Provision erhalten, dürfte sich bis in den letzten Winkel der BRD rumgesprochen haben! Ein derartiger Vergleich hinkt deshalb ganz gewaltig. Natürlich beraten wir die Versicherten kostenlos und unparteiisch zu DEREN Gunsten. Es müssen aber auf Fragen von uns auch ANTWORTEN kommen, mit denen wir was anfangen können, um eine ordentliche Beratung durchzuführen. Wenn ich jemanden frage, ob sein Versicherungsverlauf vollständig ist, und er antwortet mit "ja", obwohl er ihn noch nicht mal angesehen hat, verlasse ich mich auf diese Aussage. Sonst bräuchte ich doch gar nicht zu fragen, oder? Nur so als Beispiel... In jedem Bescheid steht: "Sollten Sie zu dem Bescheid weitere Auskünfte und Erläuterungen wünschen, stehen Ihnen die Regionalzentren, unsere Aussenstellen, die Versichertenberater und die örtlichen Versicherungsämter bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen KOSTENLOS zur Verfügung." WAS ist denn daran mißzuverstehen? Man kann es sich auch unnötig schwer und kompliziert machen.
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