Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbescheinigung für Steuer

von Sissi03.01.2009 | 19:34
5406 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forum, bekommt man für die Einkommenssteuererklärung ohne Aufforderung eine Rentenbescheinigung fürs vergangene Jahr oder muß man die anfordern? Vielen Dank für die Auskunft.

7 Antworten

Schiko.am 03.01.2009 | 19:53
Ist Ihre Rente tatsächlich so hoch, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Das ist die Frage. Ist dies aber so, brauchen Sie keine extra Be- stätigung anfordern, automatisch erhalten Sie diese aber nicht. Sie haben ja die letzte Mitteilung mit einzelnen Daten bei der Erhöhung ab 1.7. 2008 bekommen. Die unterschiedlichen Beträge bis 30.6.08 und ab 1.7. 08 jeweils x 6 Monate genommen ergeben das Gesamtbrutto. Dies gilt sinngemäß auch für Kranken und Pflegeversicherung. Warum schreibe ich dies? Weil mir bekannt ist, viele meinem immer noch seit 2005 muss jeder Rentner eine Erklärung abgeben, dies trifft sehr oft nicht zu und beschert dem Finanzbeamten unnötige Arbeit. Diese sind durch das Pendlerurteil sowieso über Gebühr beansprucht. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Mit freundlichen Grüßen.
Sissiam 03.01.2009 | 20:09
Hallo Schiko, Mein Partner hat noch eine Vollzeitbeschäftigung, und dadurch müssen wir doch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Oder zählt da die Rente nicht mit? Ich bekomme erst seit Sept.08 Rente, daher weiß ich es nicht.
Schiko.am 03.01.2009 | 21:54
Dachte mir natürlich schon so was Ähnliches. Ist Ihr Partner auch der Ehe- mann erhöht der steuer- pflichtige Teil Ihrer Rente das steuerpflichtige Gesamt- einkommen. Von Ihrer Rente Sept./Dez.08 sind vom Brutto 56% steuer- pflichtig. Sie tragen also die September Rente x 4 Monate in das Formular "R" ein dort auch den Rentenbeginn. Steuerlich als Einzelperson er- übrigt sich für Sie die Steuer- erklärung wenn außerdem andere steuerpflichtige Ein- nahmen nicht vorhanden sind. MfG.
Agnesam 04.01.2009 | 07:49
Hallo Sissi, wenn Sie wollen können Sie sich auch eine Steuerbescheinigung übersenden lassen. Gehen Sie hier unten auf der Seite auf "Deutsche Rentenversicherung" und dann auf dieser Web-Seite links unten auf "Beratung". Dort können Sie eine solche Steuerbescheinigung anfordern. mfg Agnes
xxxam 04.01.2009 | 23:22
Korinthenkackerei
Schiko.am 04.01.2009 | 23:15
Mit Verlaub, doch keine Steuer bescheinigung, die gibt es für Zinsen die 801/1602 Frei- stellung übersteigen. Natürlich meinen Sie eine Be- scheinigung, verwendbar für die Einkommensteuererklärung. MfG.
xxxam 04.01.2009 | 23:24
diesesmal war ichs
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026