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Rentenbesteuerung

von Peter04.12.2008 | 08:17
1093 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Wie sieht es diesbezüglich mit einer Rente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung aus?

5 Antworten

Schiko.am 04.12.2008 | 08:26
Um ihre frage zu beantworten "Unfallrenten" sind grund- sätzlich steuerfrei. Gerade aber für verheiratete müssen gesetzliche und be- triebsrente schon sehr hoch sein, damit überhaupt steuer anfällt. Bis 7.664 / 15.328 led./vh. ist dies der fall. Hinzu kommt, bei der gesetz- lichen rente vermindern ab 1.1.09 10,15 % der brutto- rente den steuerpflchtigen betrag w.kranken/pfl.vers. Bei der betriebsrente sogar um 17,45 % vom brutto.Es kommt noch der versorgungs- freibetrag hinzu. 8 Uhr 42 MfG.
Einwandam 04.12.2008 | 11:20
Dass bei Verheirateten meist keine Steuer anfällt, stimmt leider nur, wenn der Ehepartner auch nicht (mehr) arbeitet.
Schiko.am 04.12.2008 | 11:38
Nun das ist ja wohl klar. Wenn durch arbeitslohn steuer anfällt, wird der steuerpflich- tige teil einer rente dazuge- rechnet. Der fragende sprach doch nur von zwei renten. MFG.
B´sonam 04.12.2008 | 12:01
Der Fragende hat aber auch nichts davon geschrieben, dass er verheiratet ist :-)
Schiko.am 04.12.2008 | 12:47
Richtig, deswegen nannte ich das existenzminimum mit 7664 für den ledigen, und 15328 für eine ehepaar. Hauptgeleise bei der anfrage war ja die steuerpflicht der unfallrente! MfG.
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