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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung

von Alexander-196221.02.2023 | 17:08
147 Ansichten
2 Antworten

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Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 muss man 83 Prozent der Rentenzahlung versteuern, d.h. ein Besteuerungsanteil von 83%, ein Rentenfreibetrag von 17%. Wird dieser Rentenfreibetrag unabhängig von der Art von Rente (Vollrente/Teilrente) gewährt? Gilt dies dann für den gesamten Rentenzeitraum?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2023 | 07:37

Hallo Alexander, der Antwort von „Steuerrecht“ kann ich nichts hinzufügen. Danke "Steuerrecht"

1 Antworten

Steuerrechtam 21.02.2023 | 17:25
Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen 'steuerpflichtiger Teil' (83%) und 'steuerfreier Teil' (17%). Dieser Anteil ist unabhängig davon ob Teil- oder Vollrente. In EUR wird der 'steuerfreie' Teil erst im Folgejahr nach Rentenbeginn 'festgeschrieben' (also erst, wenn die Rente dann vom 1.1.-31.12.2024 durchgehend bezogen wurde). Nicht Steuerfrei ist IMMER ein Rentenanpassungsbetrag, der ja auf den Gesamtrentenbetrag bezahlt wird (also die jährliche Rentenanpassung zum 01.07.), diese ist immer zu 100% zu versteuern. Wenn Sie jetzt eine vorgezogene Altersrente beziehen, bleibt es dann auch bei den Beträgen (bei Regelaltersrente wird nicht noch einmal komplett neu berechnet). Die Anteile werden aber 'angepasst', wenn Sie dann (wieder) Vollrente beziehen oder die Regelaltersrente sich durch Hinzuverdienst noch erhöht hat. Nachzulesen auch auf Seiten wie z.B. 'Lohnststeuer kompakt' oder ähnlichen mit zusätzlichem Suchbegriff "§22 EStG", oder eben bei den üblichen 'für Steuerberatung zuständigen Stellen wie Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater' zu erfragen oder (aber ohne Beratung!) beim Finanzamt direkt.
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