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Rentenbesteuerung

von Wolfram01.01.2007 | 11:36
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4 Antworten

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Hallo, recht schöne Feretage noch!!! Wer kann mir Tipps geben, welche Rente 2006 wie besteuert wird? 1, Witwenrente 2, Firmenrente Danke und Gruß von Wolfram

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Besteuerung der einzelnen Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Prinzip keinen Unterschied. Maßgebend für die Höhe des zu versteuernden Anteils der Rente ist das Jahr des (ersten) Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 sind 50 % der Rente steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag gilt statisch auch in den Folgejahren. Bei Rentenbeginn in den folgenden Jahren sind jeweils 2 % weniger Rente steuerfrei (Beginn in 2006 = 48 % etc.).

Folgen jedoch verschiedene Renten aufeinander (Altersrente nach EU-Rente oder Witwenrente nach Versichertenrente) gilt auch für die folgende Rente der günstigere Freibetrag der Vorrente.

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist die Besteuerung der Leistung abhängig von der früheren Besteuerung der Beiträge. Unterlagen diese bereits der Besteuerung (meistens pauschal durch den Arbeitgeber), ist die Betriebsrente nur mit dem günstigeren Ertragsanteil zu besteuern. Waren die Beiträge jedoch von der Besteuerung freigestellt, z. B. bei der Entgeltumwandlung, unterliegt die gesamte Betriebsrente der Besteuerung.

3 Antworten

Wolframam 01.01.2007 | 11:39
Hallo, noch ein Zusatz. Wie wird die EU Rente besteuert?? Gruß Wolfram
Schiko.am 01.01.2007 | 13:01
Grundsätzlich ab 2005 gilt für die gesetzliche rente, die witwenrente und für erwerbsminderungsrente die neue rentensteuerberechnung. Renten ab 2005 und bestandsrenten mit 50 % der jahres- bruttorente, neurentner 2006 mit 52% usw. jährlich steigend bis 2040 100 % erreicht sind. Privatrenten mit den sogar ermäßigten satz , wie bisher mit den ertragsanteil. Firmenrente die als versorgungsrente bei vorlage der stauerkarte bezahlt wird genauso wie die beamtenpen- sionen. Gemildert durch den versorgungsfreibetrag mit 40% höchstens 3.900 bis 2005, ab 2006 38,4% 3.744 €. usw., letztmalig mit 0.8% und 78 €. Für eine betriebs- rente in 2039. Als grundfreibetrag( Existenzminimum ) bleiben auch weiterhin im jahr 7.664/ 15.328 led./vh. steuerun- belastet. Prosit Neujahr!
Rene67am 24.11.2010 | 15:01
Sovie lich weiß, gibt es da nichtz so viele Unterschiede. Mal sehen, was sich in der nächsten Zeit ändern wird. http://frankiebaut.1tt.net/
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