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Rentenbesteuerung bei festen Wohnsitz im Ausland.

von Frank13.09.2007 | 15:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wohne auf Mauritius. Es existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Wenn ich in ein Paar Jahre Rente erhalte: - wo wird diese versteuert? - werden Versicherungsbeitraege in Abzug gebracht (habe heute keine Versicherung in DE)? - gilt dies auch fuer eine Betriebsrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentner, die im Ausland leben, müssen ihre Renteneinkünfte in der Regel in Deutschland versteuern. Laut Alterseinkünftegesetz müssen sie seit 2005 eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Ob es tatsächlich zu einer Besteuerung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen (verheiratet/unverheiratet, weitere Einkünfte) des Rentners ab. Die tatsächliche Besteuerung ist zudem vom Wohnsitzstaat des Rentners abhängig. Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen weisen Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn die Rente aus Deutschland gezahlt wird. Soweit in einem Doppelbesteuerungsabkommen dem anderen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen ist, unterliegen diese Einkünfte in Deutschland nicht der Besteuerung. Das heißt, sie werden im Rahmen der Veranlagung entweder freigestellt und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt, was sich, bei Vorliegen weiterer Einkünfte, auf den Steuersatz auswirken würde, oder die ausländische Steuer wird angerechnet. Weitere Fragen zum Steuerrecht können Sie hier

http://www.bundesfinanzministerium.de/sid_B5AD7DE962232C4DDD484C9A485018CA/nsc_true/DE/Service/node.html__nnn=true

unter "Kontakt" auf der rechten Seite loswerden. Konkrete Auskünfte über mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. bei Ihrer Betriebsrente) kann und darf ich hier nicht geben.

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