Hallo reggy,
das ist grundsätzlich richtig so. Von Ihrer monatlichen Bruttorente werden nur die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung abgezogen, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Steuern werden von der Bruttorente nicht direkt abgezogen.
Die Rentenversicherung ist allerdings gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen jährlich an die Finanzverwaltung zu melden.
Ob Sie als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Auch wenn Sie in einem Jahr keine Steuern zahlen mussten, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerpflicht eintreten. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, kann nur Ihr Finanzamt entscheiden.
Es kann auch sein, dass das Finanzamt eine Steuervorauszahlung festsetzt und Sie dann z. B. vierteljährlich Vorauszahlungen leisten müssen; auch das ist allerdings Sache des Finanzamts.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung