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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung generell?

von reggy08.05.2024 | 06:37
227 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man in Rente geht bekommt man die Sozialleistungen (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) von der Bruttorente bereits abgezogen, der restliche Betrag wird einem dann auf das Konto überwiesen. Es ist es richtig, dass die Steuer auf die Rente nur einmal im darauffolgenden Jahr mit der Einkommenssteuererklärung berechnet wird und man dann erfährt wieviel Steuern auf die Rente nachzuzahlen sind oder auch nicht zu zahlen sind? Man zahlt also keine Steuern monatlich wie es bei einem Gehalt wäre. Ist das so richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo reggy,

 

das ist grundsätzlich richtig so. Von Ihrer monatlichen Bruttorente werden nur die Beiträge  zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung abgezogen, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Steuern werden von der Bruttorente nicht direkt abgezogen.

 

Die Rentenversicherung ist allerdings gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen jährlich an die Finanzverwaltung zu melden.

 

Ob Sie als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Auch wenn Sie in einem Jahr keine Steuern zahlen mussten, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerpflicht eintreten. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, kann nur Ihr Finanzamt entscheiden.

Es kann auch sein, dass das Finanzamt eine Steuervorauszahlung festsetzt und Sie dann z. B. vierteljährlich Vorauszahlungen leisten müssen; auch das ist allerdings Sache des Finanzamts.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 08.05.2024 | 06:43
Ja, das ist richtig.
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