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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung nach Wechsel vom EM- zur Altersrente

von Felix17.12.2024 | 12:47
524 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit 2019 eine unbefristete EM-Rente. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 78 % der Bruttorente. Auf wieviel Prozent würde sich nach heutigem Recht der steuerpflichtige Anteil der in 2035 beginnenden Altersrente erstrecken ? Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix,

 

da Ihre Frage das Steuerrecht betrifft sollten Sie einen Steuerexperten ( Finanzamt oder Steuerberater) fragen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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13 Antworten

Heinzam 17.12.2024 | 12:51
Das ist schon falsch, was sie schreiben, denn der Freibetrag wurde damals mit 22 % der Jahresrente berechnet und gilt bis zum Wechsel in ihre Regelaltersrente als fester Euro-Betrag, falls Sie mal in ihrer Steuererklärung gucken möchten. Wenn sie irgendwann mal in die Regel-Altersrente wechseln, dann wird nochmal ein neuer Freibetrag für ihr Leben festgesetzt. Und der beträgt dann wieder 22 % der Jahresrente.
*+*am 17.12.2024 | 12:52
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Felixam 17.12.2024 | 13:02
Zitat von Heinz anzeigenausblenden
Danke für die Antwort. Die 22 % Freibetrag sind mir klar, beläuft sich doch der steuerpflichtige Anteil auf 78 %. Aber mir geht's um den Prozentsatz nach Übergang in die Altersrente 2035. Klar, ungelegte Eier. Aber ich bin eben neugierig.
Steuerexperteam 17.12.2024 | 13:29
Wenn Ihnen schon jemand eine Antwort gegeben hat , dass der Prozentsatz für den steuerfreien Betrag auch in zehn Jahren noch wieder 22 % ist, dann frage ich mich was daran nicht zu verstehen ist.
Steuerexperteam 17.12.2024 | 13:31
Es beläuft sich eben nicht der Steuerpflichtige Anteil auf 78 %. Das können Sie mal nachrechnen der Steuerpflichtige Anteil steigt rechnerisch in jedem Jahr ab dem dritten Jahr des Rentenbezug US weil nämlich sämtliche Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig sind. Das einzige was konstant bleibt ist der ermittelte freie Betrag aus 2020. Dann würde ich an Ihrer Stelle mal in die 21er und 2022er und 2023er Steuererklärung gucken. Da sehen Sie immer den selben Freibetrag der abgezogen wird. Und wenn sie 2035 in die Altersrente gehen dann wird wieder 22 % von der dann gültigen Jahresrente genommen. Und wenn 3000 € Freibetrag rauskommen bleibt der bis zu ihrem Tod 3000 €.
Mikeam 17.12.2024 | 13:32
Vielleicht sollten Sie das Steuerrecht erst mal verstehen, wenn man Ihnen hier schon netterweise hilft. Obwohl es hier nur um Rente geht.
Steuern macht die Rente nichtam 17.12.2024 | 13:37
Wenn Sie dann 2025 nahtlos von der EM-Rente in die Altersrente wechseln, bleibt natürlich Ihr prozentualer Rentenfreibetrag bei 22 Prozent (also weiterhin 78 % steuerpflichtig). Nach dem Wechsel wird dieser Rentenfreibetrag in Euro dann aber einmalig (und dann dauerhaft gültig) neu berechnet und zwar aus der vollen Jahresbruttorente des Jahres, das auf den Altersrentenbeginn folgt. Bei Ihnen wäre die Berechnungsgrundlage dann also die Jahresbruttorente aus dem Jahr 2036.
Vorsicht!am 17.12.2024 | 17:25
Vorsicht vor Antworten der hier antwortenden, selbst ernannten Hobbyexperten, zu steuerrechtlichen Fragen. Halten Sie sich besser an die Expertenantwort, statt an die fraglichen Beiträge dieser anonymen Wichtigtuer.
Vorsicht!am 18.12.2024 | 12:44
PS: Vorsicht, ich bin ein dauerangepisster Volltrottel, der von absolut nichts 'ne Ahnung hat. Darum pöble ich hier halt mit dem immer gleichen Standard-Geblöke rum, weil es zu mehr bei mir einfach nicht reicht. So bin ich halt, bei mir ist Hopfen und Malz verloren.
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