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Rentenbesteuerung / Teilrente

von Simon05.08.2007 | 09:37
1457 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, nach dem Alterseinkünftegesetz ist die Höhe der Steuer zukünftig abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Der festgelegte Steuersatz gilt dann meines Wissens vom Grundsatz her für die Rente und alle steuerpflichtigen Einkünfte. Welcher Steuersatz aber wird für die Rente und sonstige steuerpflichtige Einnahmen zugrunde gelegt, wenn sich jemand entscheidet, zunächst mit einer Teilrente zu beginnen ? M.f.G.

2 Antworten

Schiko.am 05.08.2007 | 10:57
Nachdem sie die fragen nicht an den experten stellten kann ich dies als rentner( Laie) auch am sonntag nach der kirche beantworten. Welchen steuersatz sie letztendlich bezahlen hängt vom gesamten zu versteuernden einkommen ab. Schiko gemäß auch hierzu daten: 30.016 zu versteuerndes einkommen .vh., 3088 einkommensteuer. Dies entspricht 10,29% durch- schnittssteuersatz. Sind es 1.000 mehr. 31.016 sind es 3.341 steuer. Im klartext, der grenzsteuersatz be- trägt 25,3% ( 253 -3341- 3088) da ja wegen 1000 höherer betrag 253 steuer anfallen . Die rente wird zur versteuerung ( ist doch nicht der steuersatz) mit 54 % eines neurentners in 2007 heran- gezogen. Sind es 20.000 vollrente 10.800, sind es 10.000 teilrente 5.400 steuerpflichtig. Genau genommen aber werden bei 20.000 46% , 9.200 als freibetrag lebenslang fest- gelegt. Dies heißt, die erhöhung von meinetwegen 2% in 2008 wird mit 100 % versteuert, dies besagt jedoch nicht das auf den erhöhungsbetrag 100 % steuer verrechnet werden. Soweit sind wir noch nicht Mit freundlichen Grüßen. .
skatam 05.08.2007 | 11:01
Pauli, als Bettvorlage.. Huber, als Fussabtreter, Seehofer, als Zuchtbulle und Geburtenregler.... Stoiber, als impotenter Bulle in das Frauenhaus.. Schiko, als Messmer in den Dom von Regenschburg... skat
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