Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbewertung in der gesetzlichen Rentenversicherung

von Fragen31.03.2013 | 18:38
2152 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1.) ein Minijobber vor 2013 hat keine Beiträge entrichtet in die gesetzliche Rentenversicherung. Bezog aber gleichzeitig Jahre vorher ALG 2 als Aufstocker. Einmal war er über ALG 2 rentenversichert bis 2010 und als auch diese Beitragszahlungen über ALG 2 eingestellt wurden ab 2011, war er gar nicht mehr gesetzlich rentenversichert. Er hatte dadurch erst Beitragsjahre bis 2010 und später ab 2011 nur noch Anrechenjahre, ist das so? 2.) ein Minijobber ist gleichzeitig ALG 2 - Aufstocker und hat in die gesetzliche Rentenversicherrung pflichtversichert eingezahlt. War er in den Jahren bis 2010 doppelt rentenversichert durch den Minijob und ALG 2? Wie wird das rententechnisch bewertet? 3.) Vice versa: ein Selbständiger geringfügig und ALG 2-Aufstocker ohne eigene Beitragsentrichtung bis 2010 über ALG 2 rentenversichert und ab 2011 gar nicht mehr rentenversichert . Beide Gruppen 1.) - 3.) s.o., ob nicht selbständig oder selbständig, sind erwerbstätig mit ALG 2 aufstockend - und das zählt rententechnisch wie?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Fragen“,

Ihre fast schon ein wenig an eine Klausur oder Hausarbeit erinnernde Fragestellung versuchen wir wie folgt zu beantworten:

Zu 1: Ja! Wegen § 58 Abs. 1 Nr.6 SGB VI stellt der ALG-II-Bezug ab 2011 eine Anrechnungszeit dar, die aber im Rahmen des § 74 Nr. 1a SGB VI nicht zu bewerten ist.

Zu 2: Wegen § 58 Abs. 1 Nr. 6 e) SGB VI ist die Zeit ab 01.01.2011 keine Anrechnungszeit, sofern er durch die Aufstockung als Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig ist. „Rententechnisch“ liegt somit weiterhin eine ganz normale Beitragszeit aufgrund des Minijobs vor.

Zu 3: Es liegt eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI vor.

Es gilt also immer, sobald Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, egal ob aufgrund der Selbständigkeit, der Beschäftigung oder des Minijobs mit Aufstockung vorliegt, dass keine Anrechnungszeit mehr nach § 58 SGB VI Abs. 1 Nr. 6 SGB VI gegeben ist.

Zur neu aufgeworfenen Frage der Bewertung der Minijobzeit, schließen wir uns den Ausführungen von „Schade“ an.

Aufgrund der vielschichtigen Fragestellung sollten Sie sich eventuell auch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen persönlich beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Fragen“,

Ihre fast schon ein wenig an eine Klausur oder Hausarbeit erinnernde Fragestellung versuchen wir wie folgt zu beantworten:

Zu 1: Ja! Wegen § 58 Abs. 1 Nr.6 SGB VI stellt der ALG-II-Bezug ab 2011 eine Anrechnungszeit dar, die aber im Rahmen des § 74 Nr. 1a SGB VI nicht zu bewerten ist.

Zu 2: Wegen § 58 Abs. 1 Nr. 6 e) SGB VI ist die Zeit ab 01.01.2011 keine Anrechnungszeit, sofern er durch die Aufstockung als Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig ist. „Rententechnisch“ liegt somit weiterhin eine ganz normale Beitragszeit aufgrund des Minijobs vor.

Zu 3: Es liegt eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI vor.

Es gilt also immer, sobald Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, egal ob aufgrund der Selbständigkeit, der Beschäftigung oder des Minijobs mit Aufstockung vorliegt, dass keine Anrechnungszeit mehr nach § 58 SGB VI Abs. 1 Nr. 6 SGB VI gegeben ist.

Zur neu aufgeworfenen Frage der Bewertung der Minijobzeit, schließen wir uns den Ausführungen von „Schade“ an.

Aufgrund der vielschichtigen Fragestellungen sollten Sie sich eventuell auch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen persönlich beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

jonnyam 31.03.2013 | 20:59
Was bitte soll ein ALG 2 - Aufstocker sein? Wer ALG 2 bezogen hat, war 2005 und 2006 für ein Jahresentgelt von 4800 € pflichtversichert, von 2007 bis 2010 für ein Jahresentgelt von 2460 €. Ab 2011 zählen ALG 2 -Zeiten nur noch als Anrechnungszeiten, die aber nicht direkt bewertet werden. Sie können aber indirekt für andere beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten von Vorteil sein. Wer neben dem ALG 2 Bezug noch geringfügig versicherungsfrei beschäftigt war, für den wurden vom Arbeitgeber "Teil"beiträge gezahlt, die zusätzlich in der Rente berechnet werden. Beispiel: Für ALG 2 Beiträge in 2005 mit einem versicherten Entgelt von 4800 € gibt es 0,1644 Entgeltpunkte, für die geringfügige Beschäftigung außerhalb von Privathaushalten bei 4800 € entsprechend dem niedrigeren Beitragssatz von 12 % statt 19,5 % gibt es noch 0,1012 Entgeltpunkte. Jeder volle Entgeltpunkt ergibt heute eine Regelaltersrente von 28,07 € im Westen. Ob bei der geringfügigen Beschäftigung ALG 2 überhaupt in dem Umfang versichert werden konnte, lasse ich einmal dahin gestellt.
Fragenam 01.04.2013 | 10:07
Die Antworten treffen auch noch nicht vollständig den Kern der Fragestellungen. P.S.: Ein ALG 2 - Aufstocker soll ein Erwerbstätiger nicht selbständig / selbständig und geringfügig sein, der unter Hartz 4 fällt und beim Jobcenter aufstockt, um zu überleben.
KSCam 01.04.2013 | 12:35
Da aus ALG II seit 2011 keine Beiträge mehr bezahlt werden, erwirbt diese Aufstocker nur noch die Entgeltpunkte, die er aus seinem ganz normalen Job erwirtschaftet. Nicht mehr und nicht weniger.
Schadeam 02.04.2013 | 16:09
Lass doch die ganze "Hatz 4 Geschichte" weg und frage, was ein Minijobber erwirbt, der 250 Euro Gehalt hat! Wäre aber wahrscheinlich zu einfach. Und dann kriegst du die Antwort, dass mit jedem Jahr dieses Minijobs sich seine Rente um bombige 2 Euro (oder so) steigert......und wenn er aufstockt indem er sich 3,9% abziehen laässt, sind es halt 50 Cent mehr.....
Fragenam 02.04.2013 | 15:07
Entgeldpunkte sind ausschließlich bestimmt für die Höhe der Rente, falsch oder richtig? Wenn ein Minijobber beispielsweise monatlich 250,-Euro von seinem Arbeitgeber erhält, der Minijobber Beiträge in die gesetzliche Rente abführt, was er seit 2013 muß auch bei 250,-Euro monatlichem Gehalt (?) und vom Jobcenter ALG 2 gezahlt wird, so hat der Minijobber Monat für Monat eine Beitragszeiterhöhung für seine spätere Rente und nicht nur Anrechenzeit durch Bezug von ALG 2. Die finanzielle Auswirkung auf die Rente kann er vernachlässigen, richtig oder falsch geraten? Es kann ja immerhin sein, daß der Minijobber noch ein paar Jahre Beitragszeit bis zum Renteneintrittsalter braucht, er aber keine sozialversicherungspflichtige Arbeit mehr bekommt die letzten Jahre mit über 60 Jahren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026