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Rentenbewilligung

von Hubbi26.04.2009 | 17:15
1111 Ansichten
6 Antworten

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Vor längerer Zeit wurde ein Antrag auf EU-Rente gestellt. Die Krankenkasse teilte kürzlich mit, dass die Rente genehmigt wurde. Ist es möglich, dass die Krankenversicherung vor Benachrichtigung des Antragsstellers über die Bewilligung der Rente unterrichtet wird? Oder was meint die Krankenkasse mit: sie sind Rentner?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hubbi,

die Krankenkasse erhält zunächst die Information der Antragsstellung durch die KVdR-Meldung. Darin ist nicht ersichtlich, ob ein Rentenanspruch besteht.

Erst mit dem Bescheidsabdruck zur Bezifferung des Erstattungsanspruches weiß die Krankenkasse, dass Rente gezahlt wird. Der Bescheidsabdruck wird zeitgleich mit dem Originalbescheid versandt.

5 Antworten

Schadeam 26.04.2009 | 17:32
Natürlich wird die Kasse informiert - aber wenn die das wissen, geht i.d.R. zeitgliech die Rentenbewilligung an Sie raus. Aber keiner im Forum kennt "Ihren Fall", daher rate ich: Rufen Sie morgen früh die Rentenversicherung an, dann wissen Sie woran Sie sind (und die Krankenkasse anrufen, was die meinen, dürfte ja auch kein unlösbares Problem sein. Als es noch keine Foren im Internet gab, hat man vor unzähligen Jahren ganz einfach zum Telefon gegriffen....:-))
Hubbiam 26.04.2009 | 18:32
Danke für den Wink der kleinen Gemeinde, die sich kümmert. Mag emotional sein, aber m.E. richtig.
Hubbiam 26.04.2009 | 18:13
Auf den Rentenbescheid warte ich in 'meinem Fall' schon länger. Anrufen wäre eine gute Idee, wenn nicht das Problem bestünde, dass der Anruf wiedereinmal unnötige Verzögerungen mit sich bringt. Könnte die Krankenkasse mich trotzdem als Rentner einstufen, obwohl ich es 'noch' nicht bin? Wenn ja, welche Konsequenzen bringt das mit sich, wenn die Rente doch abgelehnt wird? Ist keine Frage für das Rentenforum, aber es brennt..
...am 27.04.2009 | 07:49
Mit Rentenantragstellung ist auch die sog. meldung zur Kraneknversicherung der Rentner an Ihre KK gesandt worden. Diese prüft nun (anhand Ihrer bisherigen KV´-Verhältnisse), wie Sie bei Rentenbewilligung krankenversichert wären (freiwillig oder pflichtig). Das Ergebnis dieser Prüfung erhalten sowohl Sie als auch die Rentenversicherung zugesandt. D.h. aber noch nicht, dass eine Rente bewilligt worden ist. Das Schreiben Ihrer KK enthält vermutl. lediglich die Aussage, dass Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben - gilt aber eben nur für den Fall der Rentenbewilligung, die ja erst später erfolgt...
Hubbiam 27.04.2009 | 17:33
Dankeschön!
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