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Experten-Antwort

Rentenbezug

von Neurentner01.01.2018 | 17:27
947 Ansichten
5 Antworten
Hallo, bin 2017 in Rente gegangen und habe gehört das man die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt für die Steuererklärung bei der DRV anfordern muss. Das habe ich nun online versucht soll aber das Kalenderjahr für welches ich die Mitteilung brauche angeben. Ich brauche die Mitteilung aber jedes Jahr wieder, muss man die immer wieder neu anfordern oder wie geht's? Danke für Eure Antwort. MfG : Neurentner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2018 | 10:53

Hallo, Neurentner,

Sie können telefonisch als auch schriftlich eine Rentenbezugsbescheinigung für das Finanzamt beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Weisen Sie die Stelle darauf hin, dass Sie jedes Jahr automatisch eine Rentenbezugsbescheinigung benötigen. In der Regel sollte dann jährlich eine solche Bescheinigung auf dem Postweg zugehen.

4 Antworten

santanderam 01.01.2018 | 18:13
Einmal angefordert und erhalten wird die Mitteilung jedes Jahr im Januar automatisch versandt.
Fortitude one am 01.01.2018 | 18:43
Hallo Neurentner, nach einmaligen anfordern der Rentenbezugsdaten, erhalten Sie automatisch jedes Jahr diese Mitteilung von der DRV. Ich mache seit einem Jahr meine Einkommensteuer über das Elster Online Portal und habe die Berechtigung ( Abrufcode zum Datenabruf elekronischer Belege). Eine sehr feine Sache und komplett Papierlos. P.S. Leider müssen wir uns bis zum Ableben mit der Finanbehörde rumschlagen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hugoam 03.01.2018 | 22:43
Ist aber nur notwendig, wenn sonstiges Einkommen vorhanden oder der Ehepartner erwerbstätig ist. Ansonsten reicht eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) aus. Welche natürlich beim Finanzamt beantragt werden muß.
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