Hallo Türkisblaufee,
vor dem Rückzug nach Thailand sollte sich Ihre Kollegin rechtzeitig mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Generell ist es wichtig, dass zeitig im Voraus die neue Anschrift im Ausland, sowie die ausländische Bankverbindung mitgeteilt wird. Für die Änderung der Bankverbindung auf ein ausländisches Konto ist allerdings häufig ein Formular notwendig, welches die ausländische Bank unterzeichnen muss. Dieses Formular erhalten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weiterhin wird bei Aufenthalt im Ausland grundsätzlich einmal jährlich eine Lebensbescheinigung angefordert. Diese Lebensbescheinigung ist von einer Behörde im Ausland unterzeichnen zu lassen, und an den Rentenservice zurückzusenden. Ein entsprechendes Formular wird jedes Jahr vom Rentenservice per Post an Rentner im Ausland versendet.
Eine Kürzung der innerstaatlichen Bruttorente muss sie nicht befürchen. Inwieweit ein Umzug die Kranken- und Pflegebeitragszahlung bzw. das Thema Steuerpflicht beeinflusst, können wir leider nicht im Rahmen dieses Forums klären, da uns hierüber die rechtliche Kenntnis fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rentenversicherung