Hallo Herr Pioch,
bei Aufenthalt in einem Abkommensstaat sollten Sie den Rentenantrag unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger des Wohnstaates stellen. Der Träger im Ausland leitet den Antrag mit Ihren Nachweisen an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Tag der Antragstellung im Wohnland gilt dann auch in Deutschland.
Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollten Sie den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland weitergeleitet.
Der Antrag kann auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Vielen Dank an alle die so schnell und hilfreich geantwortet haben.
Schoene Gruesse,
Wolfgang Pioch
Vielen Dank an alle die so schnell und hilfreich geantwortet haben.
Schoene Gruesse,
Wolfgang Pioch
Hallo W*lfgang.
wieder da?
Sehr schön
Hallöchen, habe ich auch gleich festgestellt.
UND - bin eine hocherfreute Seniorin !
Christina
Hallo Christina, ...eher nicht (einige werden aufatmen ;-)) Datenmanipulation steht nicht auf meiner Agenda, geschweige denn dünnbrettgebohrte WhatsApp-Kommentierungen noch zu ergänzen. LG w.Hallo W*lfgang. wieder da?Sehr schönHallöchen, habe ich auch gleich festgestellt. UND - bin eine hocherfreute Seniorin ! Christina
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