Hallo Petra,
normalerweise hätten Sie die Rentenbezugsmitteilung auch für das Jahr des Rentenbeginns erhalten müssen, wenn Sie diese beantragt haben.
Sie können es nochmal über den Online-Dienst versuchen oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter anrufen.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Die Daten des Rentenbezugs werden im Übrigen auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung