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Zur Moderatoren-Antwort springenWurde die Altersteilzeitvereinbarung vor dem 1.1.2007 geschlossen, besteht für Sie Vertrauensschutz dahingehend, dass Sie die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müsste die MdE mindestens 50 % betragen.
Der Abschlag würde dann 10,8 % betragen.
Allerdings ist das Ende ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ausgelegt. Mit Vertrauensschutz können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen.
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