Vorausgesetzt, dass Sie nicht schwerbehindert und nicht am 01.08.1955, sondern in der Zeit vom 02.08.1955-31.08.1955 geboren sind, können Sie ab dem 01.09.2018 die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 9,9% in Anspruch nehmen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben (Rentenbeginnrechner).
Ab dem 01.09.2020 können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung zurückgelegt haben und ab dem 01.06.2021 können Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Die beiden letztgenannten Renten können Sie ab den genannten Zeitpunkten ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme wählen.