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Renteneintritt

von Biggi19.05.2010 | 19:55
1413 Ansichten
2 Antworten

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Ich 59 geb. weiblich, ab wann kann ich in Rente? Mit und ohne Abschlag? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.05.2010 | 07:58

Hallo Biggi,

wenn ich Ihre Ausführung richtig verstehe, sind Sie 1959 geboren. Dann können Sie die Frauenaltersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr in Anspruch nehmen. Ohne Vorliegen von Schwerbehinderung ergibt sich als frühestmöglicher Beginn einer Altersrente die Vollendung des 63. Lebensjahres. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, kann die Altersrente mit einem Abschlag von 11,2 % in Anspruch genommen werden.

Soweit zum Rentenbeginn Schwerbhinderung vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeit erfüllt ist, kann die Altersrente frühestens nach Vollendung des 61 Lebensjahres und 2 Monaten beginnen. In diesem Fall beträgt der Abschlag 10,8%.

1 Antworten

KSCam 19.05.2010 | 20:30
Wenn Sie die Bedingung für die AR für Frauen erfüllen (15 Beitragsjahre und ab 40 mehr als 10 Jahre pflichtversichert) ist die Rente mit 60 bei 18% Abschlag und mit 65 abschlagsfrei möglich. Bei Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren sind die Abschläge weg oder geringer.... Tipp: Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft oder fordern Sie eine solche an, dann wissen Sie es genau.
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