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Experten-Antwort

Renteneintritt

von Jutta B15.04.2018 | 12:28
786 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich beabsichtige, ab 1.12.2018 Rente zu beantragen. Vorzeitig, mit entspr. Abschlag. Altersrente, langjährige Versicherte, mit Behinderung. Das Datum ist durch die DRV bestätigt. Meine Frage lautet: ist es sinnvoll, den Dezember noch zu arbeiten? Die Rente also erst zum 1.1.2019 zu beantragen? Kann diese Frage mehr oder wenige pauschal, aber korrekt, beantwortet werden oder muss ich mich an die DRV wenden?? Ich freue mich auf Ihre Hinweise - besten Dank im Voraus. Jutta B

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta B,

Sie sollten Ihre Fragen in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären, da dort die entsprechenden Berechnung für Sie gemacht werden können.

Eine Terminvereinbarung können Sie unter folgendem Link vornehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Jutta V.am 15.04.2018 | 13:32
Hallo Jutta B, natürlich macht es Sinn den Monat Dezember zu arbeiten. Erstens bekommen Sie für diesen Monat noch Gehalt und die Rente wird entsprechend höher ausfallen. Ihre Frage kann mehr oder weniger pauschal aber meistens korrekt beantwortet werden. Mfg
Jonnyam 15.04.2018 | 16:10
Sie stellen die falsche Frage! Richtig wäre zu frage: Ab wann kann ich frühestens bei Weiterarbeit die Rente beziehen. Um das beantworten zu können, sollte man wissen 1. In welchem Jahr und Monat sind Sie geboren? 2. Wie hoch ist die zu erwartende monatliche Rente? 3. Wie hoch ist der monatlich Bruttoverdienst? 4. Wie lange wollen Sie wirklich arbeiten? Unterstellt man z.B. geboren im DEZ 1957 monatliche Rente im DEZ 2018 ca. 1200 EUR monatlicher Hinzuverdienst ab DEZ 2018 3333 EUR Arbeiten nur bis Ende DEZ 2018 Dann könnten Sie neben dem Hinzuverdienst von 3333 EUR zusätzlich die volle Rente mit Abschlägen in Höhe von 1200 EUR erhalten. Würden Sie die Rente erst einen Monat später in Anspruch nehmen, ergäben sich gut 1206,50 EUR also nur 6,50 EUR mehr. Ihr Gewinn durch die Rente ab DEZ 2018 bis zur Regelaltersgrenze im NOV 2023 wäre 72.000 EUR, bei einer Rente ab JAN 2019 nur 71.187 EUR. Lassen Sie sich doch einmal die optimalen Rentenbeginn bei Weiterarbeit von der Beratungsstelle der DRV ausrechnen. Vielleicht können die das ja. Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
Jonnyam 15.04.2018 | 16:10
Sie stellen die falsche Frage! Richtig wäre zu frage: Ab wann kann ich frühestens bei Weiterarbeit die Rente beziehen. Um das beantworten zu können, sollte man wissen 1. In welchem Jahr und Monat sind Sie geboren? 2. Wie hoch ist die zu erwartende monatliche Rente? 3. Wie hoch ist der monatlich Bruttoverdienst? 4. Wie lange wollen Sie wirklich arbeiten? Unterstellt man z.B. geboren im DEZ 1957 monatliche Rente im DEZ 2018 ca. 1200 EUR monatlicher Hinzuverdienst ab DEZ 2018 3333 EUR Arbeiten nur bis Ende DEZ 2018 Dann könnten Sie neben dem Hinzuverdienst von 3333 EUR zusätzlich die volle Rente mit Abschlägen in Höhe von 1200 EUR erhalten. Würden Sie die Rente erst einen Monat später in Anspruch nehmen, ergäben sich gut 1206,50 EUR also nur 6,50 EUR mehr. Ihr Gewinn durch die Rente ab DEZ 2018 bis zur Regelaltersgrenze im NOV 2023 wäre 72.000 EUR, bei einer Rente ab JAN 2019 nur 71.187 EUR. Lassen Sie sich doch einmal die optimalen Rentenbeginn bei Weiterarbeit von der Beratungsstelle der DRV ausrechnen. Vielleicht können die das ja. Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
Franz Ferdinandam 15.04.2018 | 17:58
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Guten Morgen, ich beabsichtige, ab 1.12.2018 Rente zu beantragen. Vorzeitig, mit entspr. Abschlag. Altersrente, langjährige Versicherte, mit Behinderung. Das Datum ist durch die DRV bestätigt. Meine Frage lautet: ist es sinnvoll, den Dezember noch zu arbeiten? Die Rente also erst zum 1.1.2019 zu beantragen? Kann diese Frage mehr oder wenige pauschal, aber korrekt, beantwortet werden oder muss ich mich an die DRV wenden?? Ich freue mich auf Ihre Hinweise - besten Dank im Voraus. Jutta B
Sie stellen die falsche Frage! Richtig wäre zu frage: Ab wann kann ich frühestens bei Weiterarbeit die Rente beziehen. Um das beantworten zu können, sollte man wissen 1. In welchem Jahr und Monat sind Sie geboren? 2. Wie hoch ist die zu erwartende monatliche Rente? 3. Wie hoch ist der monatlich Bruttoverdienst? 4. Wie lange wollen Sie wirklich arbeiten? Unterstellt man z.B. geboren im DEZ 1957 monatliche Rente im DEZ 2018 ca. 1200 EUR monatlicher Hinzuverdienst ab DEZ 2018 3333 EUR Arbeiten nur bis Ende DEZ 2018 Dann könnten Sie neben dem Hinzuverdienst von 3333 EUR zusätzlich die volle Rente mit Abschlägen in Höhe von 1200 EUR erhalten. Würden Sie die Rente erst einen Monat später in Anspruch nehmen, ergäben sich gut 1206,50 EUR also nur 6,50 EUR mehr. Ihr Gewinn durch die Rente ab DEZ 2018 bis zur Regelaltersgrenze im NOV 2023 wäre 72.000 EUR, bei einer Rente ab JAN 2019 nur 71.187 EUR. Lassen Sie sich doch einmal die optimalen Rentenbeginn bei Weiterarbeit von der Beratungsstelle der DRV ausrechnen. Vielleicht können die das ja. Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
Die Auskunft und Beratungsstelle wird es nicht geben, welche zeitlich in der Lage ist, das durchzurechnen. Auch ein Versichertenberater wird dazu nicht in der Lage sein. Blöd für Betroffene, aber so stellt es sich der. Denke, das wird nur ein Rentenanwalt gegen Honorar errechnen. Könnte sich aber lohnen, bei den Summen.
Schadeam 15.04.2018 | 18:27
Doch Franz Ferdinand, 2 Varianten, nämlich Rente ab Dezember oder Rente ab Januar zu berechnen, sollte jede Beratungsstelle leisten können, wobei ich den von Johnny beschriebenen Fall sogar pi mal Daumen im Kopf lösen kann um eine Tendenzzahl zu nenen. Ich werde das nicht centgenau ermitteln aber so eindeutig, dass der Kunde sich entscheiden kann und entsprechendes mit dem Arbeitgeber abklären kann ob er bis November oder Dezember arbeitet
Jonnyam 15.04.2018 | 19:12
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Völlig richtig! Wenn man davon ausgeht, dass der Hinzuverdienst im DEZ keine 6300 EUR überschreitet, liegt es ja auf der Hand, die volle Rente ab DEZ 2018 statt erst ab JAN 2019 zu nehmen. Schwieriger wird es erst, wenn sich Rente und Hinzuverdienst über längere Zeit hinweg erstrecken und sich eventuell noch der Wert der best of 15 mindert, weil ein weit in der Vergangenheit liegender Wert im nächsten Kalenderjahr wegfällt. Aber auch das ist von einem Rentenberater (nicht Rentenanwalt) mit einem guten Programm innerhalb von Minuten zu lösen.
Geissenpeterleam 16.04.2018 | 13:23
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Guten Morgen, ich beabsichtige, ab 1.12.2018 Rente zu beantragen.
Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
... es sei denn, Sie werden 80 Jahre oder älter, dann wäre der Gewinn des vorzeitigen Rentenbezuges wiederum aufgebraucht. Aber das sind lange 18 Jahre Rentenbezug dazwischen in diesem Beispiel.
Jonnyam 16.04.2018 | 14:34
Zitat von Geissenpeterle anzeigenausblenden
Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
... es sei denn, Sie werden 80 Jahre oder älter, dann wäre der Gewinn des vorzeitigen Rentenbezuges wiederum aufgebraucht. Aber das sind lange 18 Jahre Rentenbezug dazwischen in diesem Beispiel.
Mit Schweizer Präzision käme man sogar auf 87 Jahre + 10 Monate.
Geissenpeterleam 17.04.2018 | 13:10
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Guten Morgen, ich beabsichtige, ab 1.12.2018 Rente zu beantragen.
Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
... es sei denn, Sie werden 80 Jahre oder älter, dann wäre der Gewinn des vorzeitigen Rentenbezuges wiederum aufgebraucht. Aber das sind lange 18 Jahre Rentenbezug dazwischen in diesem Beispiel.
Mit Schweizer Präzision käme man sogar auf 87 Jahre + 10 Monate.
Ich komme auf rund 33000 Euro Teilrenten, bevor es eine Schwerbehindertenrente ohnehin ohne Abzüge gäbe. Dann dauert die Frage nach der Amortisation etwa 15 Jahre, mithin das 79 Lebensjahr und einige Monate, also kurz vor 80.
Geistreicham 17.04.2018 | 13:21
Zitat von Geissenpeterle anzeigenausblenden
Übrigens: Bei Weiterarbeit im o.a. Beispiel bis DEZ 2019 wäre der AUG 2019 optimal für einen Rentenbeginn
... es sei denn, Sie werden 80 Jahre oder älter, dann wäre der Gewinn des vorzeitigen Rentenbezuges wiederum aufgebraucht. Aber das sind lange 18 Jahre Rentenbezug dazwischen in diesem Beispiel.
Mit Schweizer Präzision käme man sogar auf 87 Jahre + 10 Monate.
Ich komme auf rund 33000 Euro Teilrenten, bevor es eine Schwerbehindertenrente ohnehin ohne Abzüge gäbe. Dann dauert die Frage nach der Amortisation etwa 15 Jahre, mithin das 79 Lebensjahr und einige Monate, also kurz vor 80.
Herzlichen Glückwunsch Sie haben die Prüfung bestanden. Kurz vor 80 ist man, wenn man die 79 vollendet hat.
Geissenpeterleam 17.04.2018 | 16:55
Stimmt! War ein hiesiger Rechenfehler resprektive eine falsche Annahme. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Jonnyam 17.04.2018 | 16:23
Richtig! Genau 33355,13 € (5 *907,41 + 23 * 1252,96) in der Zeit bis zum Beginn der abschlagsfreien AR für Schwerbehinderte. Diese würde mit den Beiträgen bis JUL 2019 dann monatlich 1381,96 € betragen. Allerdings gibt es ja bei Inanspruchnahme ab AUG 2019 auch dann nur 1252,96 €, d.h. 129,00 € weniger. Er verzichtet also bis zur Regelaltersgrenze 24 Monate lang auf diesen Betrag = 3096,00. Bis zur Regelaltersgrenze ergibt sich immer noch ein Plus von 30259,13 €. Aber auch ab Regelaltersrentenbeginn kommt es ja noch zu einem Verlust, und zwar in Höhe von monatlich 114,90 €. Das ist deshalb weniger, weil wegen des Hinzuverdienstes zunächst nur eine Teilrente in Anspruch genommen wurde und die Regelaltersrente aus diesem Grunde auf 1267,06 € ansteigt. Und 30259,13 € werden mit monatlich 114,90 € in gut 263 Monaten aufgebraucht. Das ergibt knapp 22 Jahre ab Erreichen der Regelaltersgrenze, die ja 65 Jahre und 11 Monate beträgt. So ergeben sich die 87 Jahre und 10 Monate. Was ist daran falsch?
Kaiseram 18.04.2018 | 07:17
Du sprichst von Dir im Plural? Interessant! Wem willst Du die Schuld zuschieben?
Geissenpeterleam 18.04.2018 | 07:35
Stimmt! War ein hiesiger Rechenfehler resprektive eine falsche Annahme. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Du sprichst von Dir im Plural? Interessant! Wem willst Du die Schuld zuschieben?
Dir
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