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Renteneintritt

von Heinz05.04.2007 | 17:32
2069 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde im Mai 2007 61 Jahre alt, habe durch eine Lungenoperation 80% Schwerbeschädigung. Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie M bereits erwähnte, muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen jedoch nicht nur Beitragszeiten, sondern sämtliche rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten, insbesondere Anrechnungszeiten. Zur Prüfung, ob Sie die erforderliche Wartezeit nicht doch erfüllen, empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Sollte die Wartezeit erfüllt sein, ist ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente für Schwerbehinderte mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Sollte bei Ihnen bereits am 16.11.2000 eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % bestanden haben, so ist ein abschlagsfreier Bezug bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Schul- und Studienzeiten (nicht Fachschulzeiten) werden bei Rentenbeginn ab 2009 bei der Berechnung der Rente nicht mehr bewertet, als Anrechnungszeiten für die erforderlichen Wartezeitprüfungen bleiben diese Zeiten jedoch weiterhin erhalten. Inwieweit ein Rentenbezug im Jahre 2008 für Sie günstiger käme, kann in diesem Forum nicht beantwortet werden, da dies von der individuellen tatsächlichen Bewertung Ihrer Schulzeiten abhängt. Eine pauschale Aussage zum für Sie abschlagsfreien Rentenbeginn ist mit den vorliegenden Angaben ebenfalls nicht möglich. Sie sollten mit einer aktuellen Rentenauskunft einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Dort können mittels Probeberechnungen dann auch verschiedene Rentenbeginnsdaten durchgespielt werden.

4 Antworten

Heinzam 05.04.2007 | 17:43
Ich habe 80% und durch eine frühere Rentenauszahlung nur 32 Pflichtjahre
Mam 05.04.2007 | 17:36
2 Fragen : 1.) Seit wann haben sie die 50 % ? 2.)Haben sie mindestens 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt?
Mam 05.04.2007 | 17:56
Sie brauchen um überhaupt vorzeitig in die Altersrente gehen zu können 35 Jahre (hier zählen auch beitragsfreie Zeiten wie z.B. Schul- oder Hochschulzeiten).
grüniam 06.04.2007 | 12:10
ich habe gehört, dass ab 2008 keine Schul-und Studienzeiten mwehr angerechnet werden. Ich gehe imNov. 2009 in Altersrente(bin 23.11.44 geboren). Ist es lohnenswert, evtl. schon 2008 in Ruhestand zu gehen? Wieviuele Abzüge hätte ich dann? mfg Grüni
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