Den Aussagen von KSC hinsichtlich des in Betracht kommenden Renteneintrittsalters sowie der Anrechnung zwischen Witwen- und Altersrente ist nichts hinzuzufügen.
Für die Zahlung einer Rente ins sogenante "vertragslose Ausland" (mit den Philippinen besteht kein Sozialversicherungsabkommen) sind die Auslandszahlvorschriften zu beachten. Da die Tante Ihrer Frau jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird die Rente grds. in voller Höhe ins Ausland gezahlt (Ausnahmen bestehen evtl., wenn insbesondere Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) zurückgelegt wurden).