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Experten-Antwort

Renteneintritt bei ATZ Vertrag

von Boddi24.06.2026 | 08:10
246 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 67 und gehe laut meinem ATZ Vertrag am 1.9.2030 mit 63 Jahren in Rente. Ausgleichszahlung der Abschläge übernimmt der Arbeitgeber. Hat mein Vertrag einen Bestandsschutz oder was muss ich tun, um nicht mit 63 mir einen neuen Job zu suchen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Boddi,

 

wenn Ihre Frage sich auf seitens der Regierung geplante Änderungen zu den vorgezogenen Altersrenten bezieht, kann sie leider erst nach dem Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden.

Da müssen wir uns leider alle noch gedulden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Einfacham 24.06.2026 | 08:18
Ihre Frage: was muss ich tun? Antwort: abwarten, bis das Rentenreform-Gesetz beschlossen ist. Ob der dort dann festgelegte Vertrauensschutz (zum Beispiel stufenweise Erhöhung des Eintrittsalters oder Beginn der Erhöhung) bis zum JAhr 2030 noch gilt, ist völlig offen! Da können Sie vorher gar nichts tun (und danach auch nicht).
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