Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renteneintritt bei besonders langjährig Versichterten.

von Anke03.06.2017 | 13:23
1345 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, gemäß meinem Rentenbescheid erreiche ich meine Regelaltersgrenze am 01.01.2027. Ich bin Jahrgang 1960 und besonders langjährig versichert. Im Jahr 2021 kann ich 45 Beitragsjahre nachweisen. Demnach könnte ich eigentlich mit 64 Jahren und 4 Monaten (in meinem Fall 12.2024) abschlagsfrei in Rente gehen? Warum steht trotzdem in meinem Bescheid der 01.01.2027 ? Mein Arbeitgeber unterbreitet mir zur Zeit ein Angebot auf Altersteilzeit, demnach müsste ich zum 01.09.2023 meine Rente beantragen. Für mich ist die Höhe der Abschläge maßgeblich, die sich im Hinblick auf die beiden möglichen Daten stark unterscheiden. Welches ist mein Renteneintritt, der 1.1.2027 oder der 01.12.2024 ? Vielen Dank und freundliche Grüße Vielen Dank für eine Antwort HG Anke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.06.2017 | 15:05

In Ihrer Rentenauskunft wurden Sie auf sämtliche für Sie geltenden Möglichkeiten in Rente zu gehen, hingewiesen. Welche dieser Möglichkeiten Sie letztendlich in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Der Forumteilnehmer W*lfgang hat diese Möglichkeiten am 03.06. 19:14 Uhr bereits ausführlich und zutreffend erläutert.

Hinzuzufügen wäre lediglich noch, dass sie, sobald Sie die Voraussetzungen für eine der Altersrenten erreicht haben, den Rentenbeginn frei wählen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie zuvor in Altersteilzeit waren oder nicht. Je nach Rentenbeginn würde sich auch ein eventueller Abschlag verringern. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger berät Sie sicher gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch über die Gestaltungsmöglichkeiten.

8 Antworten

Grokoam 03.06.2017 | 17:05
Genau.
Rentensputnikam 03.06.2017 | 17:07
Hallo Anke! Wenn Sie in Ihre Rentenauskunft, nicht Renteninfo, schauen, werden Sie erkennen, dass Sie bei Erreichung der 45 Beitragsjahre unter der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 4 Monaten in eine abschlagsfreie Rente gehen können. Ihr Arbeitgeber ist nur verpflichtet, die Alterteilzeit auf den frühest möglichen Rentenbeginn, im Normalfall auf das 63. Lebensjahr festzulegen. Der Nachteil, Sie hätten dann Abschläge von 12 % Ihrer Rentenansprüche in Kauf zu nehmen!
W*lfgangam 03.06.2017 | 19:14
Hallo Anke, auf Ihrer Rentenauskunft steht extra drauf: "Rentenauskunft - KEIN Rentenbescheid"! ;-) Sie müsse alle Abschnitte zu den jeweiligen Rentenarten - Regelaltersrente, ab 01.01.2027 (66 + 4) nach 5 Jahren Wartezeit, kein Anschlag - Altersrente für schwerbehinderte Menschen, nach 61 + 4 mit 35 Jahren, Abschlag 10,8 % - Altersrente für langjährig Versicherte nach 63 mit 35 Jahren, Abschlag 12 % - Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 64 + 4 mit 45 Jahren, kein Abschlag gewissenhaft lesen und dann die erforderlichen Voraussetzungen (Mindestalter, Mindestversicherungszeit, Abschläge) persönlich für Sie umsetzten. Warum sollte die Regelaltersrente zum 01.01.2027 aus der Rentenauskunft weggelassen werden, nur weil Sie die nicht haben wollen? Hier geht es um schlichte Information über alle Rentenmöglichkeiten. Was Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet, ist die ATZ bis zu Ihrem frühesten Altersrentenbeginn (63 mit 12 % Abschlag) ...DASS ist dann Ihr Renteneintritt; der will Sie möglichst schnell loswerden und dass zu seinen günstigsten Konditionen. Sie können sein Angebot annehmen, dann sind Sie mit 63 in Rente (im Rahmen des Blockmodels bereits lange vorher zuhause), oder weiterarbeiten und Ihren späteren Rentenbeginn frei wählen mit deutlich mehr Rente (mehr Beiträge/kein Abschlag). Nebenbei, Sie müssen auch nach der ATZ nicht in Renten gehen, können danach jederzeit woanders wieder anfangen oder sich sogar noch beim 'Arbeitsamt' melden. Und wenn Sie dann endlich in Rente gehen, ja, dann erhalten Sie ihren 'Bescheid' :-) Gruß w.
Herr Z.am 03.06.2017 | 19:50
Länger arbeiten als nötig sollte wozu gut sein ? Hobbyhelfer auf Mindest-Lohn-Basis müssen weshalb Renten-Versicherungs-Beiträge bezahlen ? 55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=200784… Herr Z.
Fastrentneram 03.06.2017 | 20:05
Hallo Herr Z. Kennen Sie keine Parkuhr, der Sie Ihre unpassenden und immer wiederkehrenden Beiträge erzählen können? In diesem Forum sind Sie gänzlich unerwünscht. Na ja, wir haben ein langes Wochenende, da müssen wir Sie hier bis Montag ertragen. Haben Sie Erbarmen und behalten Sie Ihre polemischen Beiträge für sich. Die ernsthaften Nutzer dieses Forums werden dafür dankbar sein!
Rentensputnikam 03.06.2017 | 20:10
Hallo W*lfgang! Ist Ihnen aufgefallen, dass Sie für die gleiche Kernaussage doppelt soviel Text benötigt haben, wie ich? Manchmal reicht es einfach aus, kurze Statements zu geben!
W*lfgangam 03.06.2017 | 20:37
Zitat von Herr Z. anzeigen
Herr Z. schrieb

Länger arbeiten als nötig sollte wozu gut sein ?

Hobbyhelfer auf Mindest-Lohn-Basis müssen weshalb Renten-Versicherungs-Beiträge bezahlen ?

55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV

EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat

EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000

geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat

geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag

ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat

EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche

Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.

"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."

Quelle und Volltext:

http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html

EUR 1.590,91 brutto

= EUR 1.144,83 netto

minus EUR 300 Frei-Beträge

= EUR 844,83 anrechnungs-fähig

minus EUR 391 Regel-Bedarf

= EUR 453,83

Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70

Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.

http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf

Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.

Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849

Herr Z.

...darum, warum überhaupt das Leben mit *Scheißarbeit verderben?! - oder? Ihre C&P-Statements werden zu den jeweiligen Fragen immer drolliger - muss aber für Sie umso 'nötiger' sein, je länger Sie sich von der Arbeit entfremden... Gruß w.
W*lfgangam 03.06.2017 | 20:20
...erfahrungsgemäß muss man Versicherten alles 3x erklären, bevor auch nur 1/10 verstanden wird - Anke hat es mit ihrer Ausgangsfrage bestätigt ....man quatscht/erläutert sich oft 'nen Wolf und schaut immer noch in Kannitverstan-Augen *gg Gruß w. PS: ja, Ihre Aussage wäre vollkommen ausreichend, wenn sie es mit einem 'verstehenden' Versicherten zu tun hätten ...daher nicht 'böse' sein, wenn ich sie etwas ausgeschmückt habe :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026