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Renteneintritt mit 62 aus ALG I

von Stephan K.21.03.2008 | 12:56
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6 Antworten

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Hallo! Ich bin derzeit von Arbeitslosigkeit bedroht, bin Jahrgang 1948 und würde gern in Rente gehen. Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen? Kann ich auch noch 2 Jahre ALG I beziehen und dann in Rente gehen? Welche Abschläge wären dann zu tragen? Kann ich nach dem vorzeitigen Renteneintritt noch freiwillig die gesetzl. Rentenversicherung weiterzahlen? Danke für eine Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kann frühestens ab dem 01.11.2011 mit einem Abschlag von 7,5 % bezogen werden, da die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug stufenweise von dem 60. auf das 63.Lebensjahr angehoben wird.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird auch für Versicherte des Jahrgangs 1948, die keinen Vertrauensschutz besitzen (d.h. keine Altersteilzeitvereinbarung vor 01.01.2007), vom 65.Lebensjahr auf ein Alter von 65 Jahren und 2 Monaten angehoben.

Der Abschlag bei einem Rentenbeginn 01.11.2011 würde somit 7,5 % betragen (vorzeitige Inanspruchnahme für 25 Monate x 0,3).

Wir empfehlen ebenfalls, eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung anzufordern.

Wie von "Schade" dargelegt, ist eine freiwillige Versicherung für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nicht zulässig.

5 Antworten

Schadeam 21.03.2008 | 19:09
fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an. Darin lesen Sie nach, wann Sie die AR wegen Arbeitslosigkeit frühestens mit welchem Abschlag erhalten können. Nach den jüngst beschlossenen Regelungen sollten Sie längstens 2 Jahre ALG Anspruch haben. Wenn Sie also 2 Jahre vor dem frühest möglichen Rentenbeginn arbeitslos werden, reicht es. Welchen Sinn sollte es haben als Rentner noch freiwillig einzuzahlen (bei einer Rentensteigerung von knapp 5 € pro eingezahlten 1000 € Beitrag)? Selbst wenn das rechtlich ginge, würde das kaum jemand machen, oder? Altersvollrentner sind auch nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt.
Schiko.,am 21.03.2008 | 19:33
Mit 60 jahren und entsprechender vorversicherungszeit könnten sie zunächst AG. I 24 monate beziehen. In dieser zeit zahlt die agentur beitrag für kranken/pflegeversicherung, aber auch für 80% aus dem früheren jahresbrutto 19,90% in die rentenkasse, dies erhöht die vorhandenen ent- geltpunkte entsprechend. Im januar 1948 geboren ist bei nachweis von 35 jahren rente mit 62 jahren 11 monaten und 7,5% abschlag, im dezember 1948 geboren mit 62 jahren und 6 monaten bei 9% abschlag möglich. Vermutlich aber auch bereits mit 62 jahren und 10,80% abschlag . Rente nach 52 wochen arbeitzslosigkeit kämen noch infrage, meine aber sie wollen die zwei jahre AG I nützen , haben sie doch auch vermutlich lang genug einbezahlt. Sobald sie aber volle rente be- ziehen ist eine weitere beitragszahlung nutzlos. Frohe Ostern
Philippam 22.03.2008 | 05:54
Hallo Schiko, Ihre Ausführungen zur Rente vor dem 63. Lebensjahr gelten ab nur (noch) wenn vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart worden ist. Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Frohe Ostern Phlipp
Schiko.,am 22.03.2008 | 08:16
So ist.s richtig. statt meckern verbessern, dies kommt allen zu gute. Frohe Ostern.
Stephan K.am 22.03.2008 | 11:45
Danke für die Tipps, aber eine Altersteilzeit wurde nicht vereinbart, da ich noch voll arbeiten könnte, aber seit einiger Zeit krankgeschrieben bin. Zur Rentenregelung ich bin im November 1948 geb. und gilt da noch die alte oder schon die 67er Regel?
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