Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kann frühestens ab dem 01.11.2011 mit einem Abschlag von 7,5 % bezogen werden, da die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug stufenweise von dem 60. auf das 63.Lebensjahr angehoben wird.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird auch für Versicherte des Jahrgangs 1948, die keinen Vertrauensschutz besitzen (d.h. keine Altersteilzeitvereinbarung vor 01.01.2007), vom 65.Lebensjahr auf ein Alter von 65 Jahren und 2 Monaten angehoben.
Der Abschlag bei einem Rentenbeginn 01.11.2011 würde somit 7,5 % betragen (vorzeitige Inanspruchnahme für 25 Monate x 0,3).
Wir empfehlen ebenfalls, eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung anzufordern.
Wie von "Schade" dargelegt, ist eine freiwillige Versicherung für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nicht zulässig.