Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie 58 und 6 Monate ist eine Mindestvoraussetzung. Sie könnten ja schon länger arbeitslos sein. Sie müssen keine 5 Monate einzahlen. Viel wichtiger ist, ob Sie Vertrauensschutz genießen, weil sonst erst mit 63 in RT gehen könnten. Vertrauensschutz für Sie wäre, dass Sie am 01.01.2004 entweder arbeitslos waren oder eine Kündigung vor dem 01.01.2004 bekommen haben, dass Ihr Arbeitsverhältnis irgendwann danach beendet wird. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen um das konkret zu prüfen!
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