Hallo Günter aus Herten,
ich würde davon ausgehen, dass sich die steuerliche Einordnung nach dem Beginn der Rente in 2018 richtet. Da es sich hier jedoch um eine steuerrechtliche Frage handelt, sollten Sie dies auch über das Finanzamt, einen Steuerberater oder in einem auf Steuerrecht spezialisierten Forum klären.