Kurt hat es die Aussagen zum Rentenbeginn bereits treffend auf den Punkt gebracht. Die Anhebung der Altersgrenzen ist erst ab Verkündung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wirksam. Daher ist das 65. Lebensjahr noch „aktuelles“ Recht. Da der Gesetzentwurf den Bundestag und auch den Bundesrat passiert haben, wird auch die Unterschrift des Bundespräsidenten wohl in den nächsten Tagen erfolgen und damit auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.