Hallo, Alina,
wie bereits „Cassandra“ und „Versicherungsamt“ mitgeteilt haben, sind diese Angaben erforderlich, damit im Renten/- bzw. Kontenklärungsverfahren darüber entschieden werden kann, welche Beschäftigungszeiten (1998 bis 2004) in Kasachstan nach FRG-Recht in Deutschland anerkannt werden kann. Es wäre daher ratsam, wenn Sie sich mit dem zuständigen Träger der Rentenversicherung in Kasachstan in Verbindung zu setzen um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.