Hallo,
der Grenzbetrag wird aus dem Jahresarbeitsverdienst errechnet, der Ihrer Verletztenrente zugrunde liegt. Dieser Jahresarbeitsverdienst wird am 01.07. erhöht, indem er mit dem Rentenanpassungsfaktor multipliziert wird. Damit erhöhen sich Ihr Grenzbetrag, Ihre Verletztenrente und natürlich auch Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um diesen (gleichen) Faktor. Wenn die Summe Ihrer beiden Renten jetzt genau den Grenzbetrag erreicht, wird sich mathematisch infolge der Rentenanpassung diesbezüglich keine Änderung ergeben. Zu 1.07. wird Ihnen in der Summe also immer eine Betrag in Höhe des um die Rentenanpassung erhöhten Grenzbetrags zu Verfügung stehen.