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Experten-Antwort

Rentenerhöhung bei Unfall- und Altersrente

von Bettina_190406.08.2023 | 09:52
696 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, wenn meine Unfall- und Altersrente genau meinen Grenzbetrag erreichen und es im nächsten Jahr eine Rentenerhöhung gibt, bleibt dann mein monatlicher Betrag gleich oder erhöht er sich dementsprechend ? Sollte das nicht so sein, würde ich mein Leben lang nicht in den Genuss einer Rentenerhöhung kommen. Wer weiß eine Antwort ? Danke euch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der Grenzbetrag wird aus dem Jahresarbeitsverdienst errechnet, der Ihrer Verletztenrente zugrunde liegt. Dieser Jahresarbeitsverdienst wird am 01.07. erhöht, indem er mit dem Rentenanpassungsfaktor multipliziert wird. Damit erhöhen sich Ihr Grenzbetrag, Ihre Verletztenrente und natürlich auch Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um diesen (gleichen) Faktor. Wenn die Summe Ihrer beiden Renten jetzt genau den Grenzbetrag erreicht, wird sich mathematisch infolge der Rentenanpassung diesbezüglich keine Änderung ergeben. Zu 1.07. wird Ihnen in der Summe also immer eine Betrag in Höhe des um die Rentenanpassung erhöhten Grenzbetrags zu Verfügung stehen.

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2 Antworten

Schadeam 06.08.2023 | 13:45
Auch hier sehen Sie als Rentner doch jedes Jahr ob und wie sich die Unfallrente und die DRV Rente verändern. Von beiden Behörden bekommen die Rentner derzeit jeweils zum 01.07. einen Bescheid mit den neuen Werten.
Deutsche Rentenversicherung
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