Hallo Sabine B.,
erworbene Rentenanwartschaften , die man als Entgeltpunkte bezeichnet , werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 01.07. eines Jahres bestimmt. Das gilt auch für Entgeltpunkte, die nicht in Anspruch genommen wurden.
Hinsichtlich der Fragen zum Steuerrecht können in diesem Forum keine Aussagen getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung