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Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus M.,
durch die Neuregelungen des "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes" werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Also: Auch Sie als "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner und aktueller Altersrentenbezieher erhalten diese Verbesserungen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe User,
die Diskussion wurde politisch - dafür gibt es passendere Foren. Ich habe einige Beiträge gelöscht und bitte um Verständnis.
Ihr Admin
Liebe User,
da weiterhin in diesem Thread politische Diskussionen aufkommen, bitte ich um Verständnis, dass ich ihn für Neueinträge sperre.
Ihr Admin
Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'. Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe. Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
@Abschläge: Warum sollten das mehr als 12,5 Prozent sein? Einfaches Beispiel: Ein EM-Rentner aus 2008 hat 10,000 EGP bisher. Ab 30.06.2024 hat er dann 17,500 EGP. Ab 01.07.2024 gibts (theoretisch) die 5,0 Prozent Rentenanpassung, also der Wert eines EGP erhöht sich um 5,0 Prozent. Macht für mich 12,5 Prozent Erhöhung für einen EM-Rentner.Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'. Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe. Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.
... rutscht man in die Steuerpflicht oder die Rentenversicherung versucht die mit den höchsten Renten rauszukegeln. Sch.. Erhöhungen!Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Genau so ist es und man sollte auch noch bedenken das wir Bestandsrentner auch noch dann 10 Jahre weniger Rente wie unsere Nachfolger bekommen haben. Und nicht vergessen die Neurentner bekommen ja schon länger mit jeder Erhöhung nochmal mehr Rente pro Jahr als die Bestandsrentner vor Juli 2014.
Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…Und trotzdem hat ein EM-Rentner, der seit 2019 'erst' EM-Rente bezieht, im Juli 2024 schon ein Riesenplus im Gegensatz zu den Altrentnern..,Hallo zusammen, was heißt „altrentner“ bezieht sich das auf EM Rentner vor 2019? Ich bin seit 2019 in voller EM Rente. Ich könnte in 05/24 in SB Rente wechseln. Bekomme ich dann auch diese Rentenerhöhung in 07/24 wovon man hier spricht, oder bezieht sich das nur auf in 07/24 noch EM Rentner? Wenn es nur die EMR Rentner betrifft, Wäre es dann sinnvoll noch einen Weitergewährungsantrag zu stellen und dann erst nach der Erhöhung in die SB Rente zu wechseln? Besten Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Mausi
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