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Experten-Antwort

Rentenerhöhung 2024

von Klaus M.03.02.2023 | 17:46
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! In 2024 gibt es ja eine Renteneerhöhung bis zu 7,5 Prozent für einen Teil der ehemaligen Wrwerbsminderungsrentner! Ich bin 2004 in Erwerbsminderungrente gegangen und seit 2020 bekomme ich die Altersrente für Sschwerbehinderte, also bin ich direkt von der Erwerbsminderungsrente gewechselt! Bekomme ich dann auch die 7,5 Prozent? Weil meine Altersrente ja für Schwerbehinderte ist!

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.02.2023 | 08:19

Hallo Klaus M.,

durch die Neuregelungen des "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes" werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.

Also: Auch Sie als "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner und aktueller Altersrentenbezieher erhalten diese Verbesserungen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 05.03.2023 | 23:13

Liebe User,

die Diskussion wurde politisch - dafür gibt es passendere Foren. Ich habe einige Beiträge gelöscht und bitte um Verständnis.

Ihr Admin

Moderatoren-Antwortam 11.03.2023 | 23:16

Liebe User,

da weiterhin in diesem Thread politische Diskussionen aufkommen, bitte ich um Verständnis, dass ich ihn für Neueinträge sperre.

Ihr Admin

28 Antworten

Schadeam 03.02.2023 | 17:53
Wenn Sie dann noch leben, ja.
Berndam 03.02.2023 | 18:25
Und wenn Sie nicht mehr leben, bekommt Ihre ggf. vorhandene Witwe die 7,5 % ab 07/2024
Lilith am 04.03.2023 | 09:03
Hallo Klaus, ja ich habe auch verstanden, dass die Bestandsrentner, bei denen die Erwerbsminderungsrente direkt in die Altersrente umgewandelt wurde von dieser rentenerhöhung betroffen sind. 7,5 % im Osten 4,5 % im Ersten Add on kommt dann noch die normale Rentenerhöhung im Juli.
Lilith am 04.03.2023 | 09:07
Sorry, habe mich bitte Aufteilung vertan
Das wird ein Festam 04.03.2023 | 09:13
Reguläre Rentenerhöhung plus Zusatzzuschlag für Bestandserwerbsminderungsrenter!
Kann das sein?am 04.03.2023 | 11:49
Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??
ganz einfacham 04.03.2023 | 11:57
Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
Abschlägeam 04.03.2023 | 12:30
Zitat von ganz einfach anzeigen
Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??
Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'. Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe. Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.
Rechneram 04.03.2023 | 13:31
Zitat von Abschläge anzeigen
Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'. Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe. Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.
@Abschläge: Warum sollten das mehr als 12,5 Prozent sein? Einfaches Beispiel: Ein EM-Rentner aus 2008 hat 10,000 EGP bisher. Ab 30.06.2024 hat er dann 17,500 EGP. Ab 01.07.2024 gibts (theoretisch) die 5,0 Prozent Rentenanpassung, also der Wert eines EGP erhöht sich um 5,0 Prozent. Macht für mich 12,5 Prozent Erhöhung für einen EM-Rentner.
Peter T. am 04.03.2023 | 13:58
Warum @Abschläge es so schreibt? Weil er besser rechnen kann. :-) Rechnen Sie doch mal 1000 € plus 12,5% und dann noch einmal 1000 € plus 7,5% plus 5%. Einfachste Mathematik die eigentlich klar sein sollte. So wie 1000 € plus 20 %, dann minus 20% auch keine 1000 € sind...
Rechneram 04.03.2023 | 13:34
Nicht 17,500 EGP sondern 10,750 EGP natürlich. Sorry, ändert ab nichts am Ergebnis.
Und dannam 04.03.2023 | 14:01
Zitat von ganz einfach anzeigen
Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??
Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.
... rutscht man in die Steuerpflicht oder die Rentenversicherung versucht die mit den höchsten Renten rauszukegeln. Sch.. Erhöhungen!
Peter T. am 04.03.2023 | 14:03
Da war er auch schon schneller, mit der Berechnung/Antwort...
Peter T. am 04.03.2023 | 14:09
Die DRV schaut sicherlich nicht nach den Höhen der EMR und entscheidet daraufhin wer EMR ist oder nicht. Ein allg. Ammenmärchen. Und auch Mathematik der Grundschule, zur anderen Aussage... Der persönliche Steuersatz bei Leuten die in die Steuerschuld rutschen liegt bei rund (wirklich nur grob) 20%. Also 100 bekommen rund 20 € abgeben, finde ich weitaus besser als 0 bekommen 0 abgeben. Aber ich übernehme gern Ihre Erhöhung und damit die Steuerschuld...
Najaam 04.03.2023 | 14:23
Zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge, macht aber immer noch keine 100 % Abgabelast :)
Peter T. am 04.03.2023 | 14:31
Die sind natürlich extra, haben aber nichts mit den angesprochen/geschriebenen Steuern zu tun...
Meine Güte am 04.03.2023 | 14:41
Einer der überflüssigsten Threads der letzten Monate. Hätte, wenn und aber, alles nur Gelaber!
Abschlägeam 04.03.2023 | 14:56
Juhu!!! die EM-Bestandsrentner, die dann erst von dem Zuschlag in 2024 profitieren, dürfen sich freuen, denn sie haben ja jahrelang weniger Beiträge in die KV/PV bezahlt :-) Was aber die KK/PK nicht interessieren wird, die holen sich das dann mit den geplanten Erhöhungen noch einmal großzügig auch von den erst ab 2024 mehr Rente Beziehenden wieder... :-( Ist aber steuermindernd ;-) 4,50 EUR bzw. 7,50 EUR Erhöhung (pro 100 EUR Rente) abzüglich derzeit ca. 11% KV/PV ist also bei stetig steigender Anpassung des Steuergrundfreibetrages wohl weniger 'schrecklich' als die von den Kassen gewünschte Reform der KV/PV-Beiträge. Und trotzdem hat ein EM-Rentner, der seit 2019 'erst' EM-Rente bezieht, im Juli 2024 schon ein Riesenplus im Gegensatz zu den Altrentnern.., die dann ja erst anfangen, mal so ca. 4,50/7,50 EUR mehr monatlich pro 100 EUR Rente zu bekommen..., selbst dann, wenn natürlich auch er dann höhere KV/PV Beiträge bezahlen müsste.
Abschlägeam 04.03.2023 | 15:01
Sie können den Thread ja einfach ignorieren :-) Die EM-Bestandsrentner, die es dann ab 2024 betreffen wird, können damit aber sicher etwas anfangen im Gegensatz zu Ihnen, der vielleicht noch Jahrzehnte bis zur Rente überhaupt hat (??). Keiner aber zwingt Sie, etwas zu lesen, was SIE nicht interessiert ;-)
Bengelam 05.03.2023 | 09:11
20 Prozent mehr Rente wären mir aber auch nachzulesen wenig!
Mikeam 05.03.2023 | 10:07
In Summe ungefähr 12,8 aber soweit waren wir ja schon mal
EM Bestandsrentneram 05.03.2023 | 10:02
Zitat von ganz einfach anzeigen
Hallo, aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent. Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??
Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024. Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente. Genau so ist es und man sollte auch noch bedenken das wir Bestandsrentner auch noch dann 10 Jahre weniger Rente wie unsere Nachfolger bekommen haben. Und nicht vergessen die Neurentner bekommen ja schon länger mit jeder Erhöhung nochmal mehr Rente pro Jahr als die Bestandsrentner vor Juli 2014.
....am 11.03.2023 | 11:41
Zitat von Mausi anzeigen
Und trotzdem hat ein EM-Rentner, der seit 2019 'erst' EM-Rente bezieht, im Juli 2024 schon ein Riesenplus im Gegensatz zu den Altrentnern..,
Hallo zusammen, was heißt „altrentner“ bezieht sich das auf EM Rentner vor 2019? Ich bin seit 2019 in voller EM Rente. Ich könnte in 05/24 in SB Rente wechseln. Bekomme ich dann auch diese Rentenerhöhung in 07/24 wovon man hier spricht, oder bezieht sich das nur auf in 07/24 noch EM Rentner? Wenn es nur die EMR Rentner betrifft, Wäre es dann sinnvoll noch einen Weitergewährungsantrag zu stellen und dann erst nach der Erhöhung in die SB Rente zu wechseln? Besten Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Mausi
Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Mausiam 11.03.2023 | 11:35
Zitat von Abschläge anzeigen
Hallo zusammen, was heißt „altrentner“ bezieht sich das auf EM Rentner vor 2019? Ich bin seit 2019 in voller EM Rente. Ich könnte in 05/24 in SB Rente wechseln. Bekomme ich dann auch diese Rentenerhöhung in 07/24 wovon man hier spricht, oder bezieht sich das nur auf in 07/24 noch EM Rentner? Wenn es nur die EMR Rentner betrifft, Wäre es dann sinnvoll noch einen Weitergewährungsantrag zu stellen und dann erst nach der Erhöhung in die SB Rente zu wechseln? Besten Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Mausi
Mausiam 11.03.2023 | 12:28
Danke für die Antwort. D.h. also für EM Rentner ab 2019 ändert sich nichts. Dann kann ich also auch ab 05/24 in die SB Rente wechseln. Mit freundlichen Grüßen Mausi
Peter T. am 11.03.2023 | 12:55
Es w<rde auch die Erhöhung geben, wenn Sie vor 2019bin EMR und vor 2024 in Altersrente gehen, man muss nicht mehr EM Rentner sein. Aber aus steuerlicher Sicht ist immer anzuraten den spätmöglichsten Termin als Wechelsel zu wählen. Denn beim Wechsel wird der Freibetrag noch einmal neu berechnet und je höher die Rente (durch die jährlichen Erhöhungen), desto höher ist der Freibetrag den Sie bekommen. Der Steuersatz vom Jahr des Rentenbeginns bleibt erhalten, es wird nur der Wert neu berechnet...
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