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Experten-Antwort

Rentenerhöhung

von Uschi27.05.2019 | 18:24
73 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe heute telef. erfahren,dass meine EM Rente ab 01.Juli mit Summe XX genehmigt ist. Weiss zufällig jemand von ihnen,ob die Rentenerhöhung da schon beinhaltet sein wird ? Oder gibt es nochmal einen separaten Bescheid ,? Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse Uschi

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger bzw. der Renten Service wird Ihnen im Laufe des Monats Juni eine Rentenanpassungsmitteilung mit den neuen Rentenwerten übersenden.

In dieser Mitteilung werden die Ihnen ab dem 01.07.2019 zustehenden Rentenbeträge mitgeteilt.

MfG

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi,

bitte warten Sie den Bescheid ab. Nach der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides wird die "Berechnung der Rente" dargestellt. Eine Rechengröße ist hier der "aktuelle Rentenwert". Wenn dieser Wert bereits mit 33,05 € (Rentner in alten Bundesländern) bzw. 31,98 € (Rentner in neuen Bundesländern) dargestellt wird, ist die Rentenanpassung schon berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten

Schorscham 27.05.2019 | 19:01
Da die nächste Rentenanpassung erst zum 01.07.2019 wirksam wird, erhalten Sie zeitnah eine separate Rentenanpassungsmitteilung. MfG
Schorsch (original)am 27.05.2019 | 19:18
Leider muss ich meinem "Namensvetter" widersprechen! Die nächste Rentenanpassung wurde bereits vom Parlament abgesegnet und daher gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass in Ihrem Fall mit alten Zahlen gerechnet wurde. MfG
Schorsch der Echteam 27.05.2019 | 19:37
Hallo Uschi, Sie erhalten bis zum 15.07.2019 und eine Rentenanpassungsmitteilung per Post.
Schlaubiam 27.05.2019 | 20:05
Bei neu bewilligten Renten ist der Erhöhungsbetrag ab 1.7 bereits enthalten. Sie erhalten also nur einen Bewilligungsbescheid mit den aktuellen Werten.
J.F.K.am 28.05.2019 | 16:35
Zitat von Uschi anzeigen
Die Experten-Antwort ist falsch, da bei einem Rentenbeginn ab Juli bereits die ab dann geltenden Rentenwerte berücksichtigt wurden. Siehe auch die Antworten von @Schorsch (original) und @schlaubi.
Uschiam 28.05.2019 | 16:27
Sehr geehrter Experte, meine EM Rente beginnt 01.07.19 mit Summe X. Verstehe ich sie richtig,dass es zu dieser Summe noch im Juni eine Mitteilung gibt mit einer Rentenanpassung,wodurch sich die jetzige Summe X ab 01.07.die auf dem Rentenbescheid steht,erhöhen wird ? Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg Uschi
k-o-ram 28.05.2019 | 16:36
Zitat von Uschi anzeigen
Ich denke nicht. Normalerweise sollte es dann so sein, wenn die Rente am 01.07.19 beginnt, das der Bescheid zur EM-Rente dann die Werte ab 01.07. enthält. Wird die EM-Rente rückwirkend gezahlt, dann sollten da beide Summen drin stehen. Höhe der Rente vor dem 01.07.19 und dann eben ab dem 01.07.19 H.
???am 30.05.2019 | 01:24
Es ist schon erschreckend, das die sogenannten Experten von der DRV nicht mal einfachste Fragen korrekt beantworten können.
Anti k-o-ram 31.05.2019 | 08:20
Zitat von k-o-r anzeigen
Sehr geehrter Experte, meine EM Rente beginnt 01.07.19 mit Summe X. Verstehe ich sie richtig,dass es zu dieser Summe noch im Juni eine Mitteilung gibt mit einer Rentenanpassung,wodurch sich die jetzige Summe X ab 01.07.die auf dem Rentenbescheid steht,erhöhen wird ? Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg Uschi
Ich denke nicht. Normalerweise sollte es dann so sein, wenn die Rente am 01.07.19 beginnt, das der Bescheid zur EM-Rente dann die Werte ab 01.07. enthält. Wird die EM-Rente rückwirkend gezahlt, dann sollten da beide Summen drin stehen. Höhe der Rente vor dem 01.07.19 und dann eben ab dem 01.07.19 H.
„Ich denke nicht“. Was sollen derart unqualifizierte Antworten? Dann schweige besser.
Modi1969am 31.05.2019 | 09:58
Ist im Prinzip ganz einfach und hängt vom Produktionsdatm des Rentenbescheids und den vorliegenden Daten beim Postrentenservice (PRS) ab: Der PRS kann die Anpassung nur durchführen, wenn er bereits eine Rentenzahlung (z.B. aus Vorjahr oder dem Frühjahr) zum Anpassungsberechnungszeitraum (ca. Ende Mai bis Mitte Juli) im Bestand hat. Die RV ist mit ihren laufenden Zahlungen ca. 2 Monate in der Zukunft. Ergibt sich aus dem Bescheid ein Rentenbeginn Juli oder der Beginn der laufenden Zahlung zum 1.7., ist in diesen Fällen die Anpassung zum Juli bereits im Bescheid mitberechnet. Aus diesem Grund ist es der DRV kurzfristig technisch nicht möglich, diese beiden Konstellationen zu bescheiden, weil der Gesetzgebungsweg zur Anpassung und die entsprechende Programmierung abzuwarten sind. In der Regel "laufen" die Programme Anfang Juni...
santanderam 31.05.2019 | 12:33
Sollte von einem DRV Sachbearbeiter wirklich die Rentenhöhe am Telefon genannt worden sein wäre das ein glatter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Schadeam 31.05.2019 | 14:30
Können diejenigen die hier den Datenschutz anprangern hundertprozentig ausschließen, dass der fragliche DRV Sachbearbeiter zweifelsfrei festgestellt hat, dass der Anrufer der berechtigte Kunde war? Vielleicht wars doch kein glatter Verstoß gegen die Datenschutzregeln? Ist natürlich immer das einfachste für jede Sachbearbeitung aus Datenschutzgründen nichts am Telefon zu sagen (da hab ich den lästigen Kunden immer schnell los) Nur mal so zum nachdenken, bevor man Verstöße anprangert - meine ich. Schönes WE
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