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Experten-Antwort

Rentenerhöhung

von Olli27.05.2016 | 12:06
2724 Ansichten
13 Antworten

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Die Rente wurde berechnet zum Renteneintritt August 2016. Wie sieht es da mit der Rentenerhöhung im Juli 2016 aus? ist die schon mit eingerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli,

ja, die Rentenerhöhung wurde berücksichtigt.

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12 Antworten

Lisam 27.05.2016 | 12:40
Ja, die Anpassung 2016 ist schon mit dabei. Ohne neue Werte ließe sich die Rente ab 08/2016 nicht berechnen.
dfgfgfdam 27.05.2016 | 13:31
siehe Rentenbescheid "Anlage - Berechnung der Rente" Seite 1 Für die Zeit ab 01.08.2016 - beträgt der aktuelle Rentenwert monatlich 30,45 EUR UND/ODER - beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) monatlich 28,66 EUR Das ist dann die gültigen Werte ab 01.07.2016
Olliam 27.05.2016 | 14:02
Danke für die Info.
Glimpnickelam 27.05.2016 | 18:27
Das stimmt nicht! Wenn die Werte nicht da waren, sind sie nicht drin. Sie sollten in jedem Fall zur AuB-Stelle gehen und das überprüfen lassen. Sicher ist sicher!
Hannes K.am 27.05.2016 | 19:10
Ich komme inkl.2016 auf 50 EGP, mit diesem neuen Wert dann auf 1500 Euro, geht diese Rechnung auf.
Schießl Konradam 27.05.2016 | 18:53
Kann mir als Kontrolle auch vorstellen, es sind die Entgeltpunkte genannt. Die vorgesehene Brutto Rente geteilt durch 30,45 Rentenwert müssen die genannten EP. ergeben, dann ist die Erhöhung zum 1.7.2016 enthalten.
fgfdgam 27.05.2016 | 19:28
Zitat von Glimpnickel anzeigenausblenden
Ja, die Anpassung 2016 ist schon mit dabei. Ohne neue Werte ließe sich die Rente ab 08/2016 nicht berechnen.
Das stimmt nicht! Wenn die Werte nicht da waren, sind sie nicht drin. Sie sollten in jedem Fall zur AuB-Stelle gehen und das überprüfen lassen. Sicher ist sicher!
Natürlich stimmt die Aussage von Lis. Deshalb konnten die Rente auch erst seit Anfang/Mitte Mai berechnet werden, weil vorher die Werte programmtechnisch nicht zur Verfügung standen.** "Wenn die Werte nicht da waren, sind sie nicht drin." Was für eine Aussage. Wenn die Werte nicht drin sind, kann auch keine Rente berechnet werden. **Bei den 16 Rentenversicherungsträgern werden zwei Programme verwendet. Und beide Programme erlauben erst dann Rentenberechnungen ab 01.07. durchzuführen, sobald die Berechnung mit den aRW auch möglich ist. Man kann z.B. auch heute noch keine Renten berechnen, die zum 01.01.2017 beginnt bzw. neu berechnet werden soll, weil die Bezugsgröße 2017; und alles, was da dran hängt, noch gar nicht vorhanden ist.
KSCam 28.05.2016 | 10:17
Natürlich ist die Rentenanpassung bei einer zum 01.08.2016 bewilligten Rente schon drin. Mensch Olli, denken Sie doch mal nach: trauen Sie der DRV Sachbearbeitung soviel Blödheit / Ahnungslosigkeit zu, dass die dortigen Sachbearbeitung einen "Bescheid mit den alten Werten rausschickt" und den dann ein paar Wochen später erneut aufgreifen und korrigieren muss = doppelte Arbeit. So blöd kann doch kein DRV Sachbearbeiter und unterschreibender Vorgesetzter sein, zumal das EDV technisch auch nicht geht und dieses Spiel jedes Jahr das gleiche ist.....:)
Schießl Konradam 28.05.2016 | 10:49
Gute Formulierung, wenn die Werte nicht da waren, sind sie nicht drin. Bin zwar in Grammatik eine Niete, aber das geht zu weit. MfG.
Glimpnickelam 28.05.2016 | 14:37
Natürlich stimmt die Aussage von Lis. xxxx NEIN!!! xxxx Deshalb konnten die Rente auch erst seit Anfang/Mitte Mai berechnet werden, weil vorher die Werte programmtechnisch nicht zur Verfügung standen.** "Wenn die Werte nicht da waren, sind sie nicht drin." Was für eine Aussage. xxxx Eine ganz hervorragende, im Gegensatz zu deinem Unfug xxxx Wenn die Werte nicht drin sind, kann auch keine Rente berechnet werden. xxxx Quatsch xxxx Man kann z.B. auch heute noch keine Renten berechnen, die zum 01.01.2017 beginnt bzw. neu berechnet werden soll, weil die Bezugsgröße 2017; und alles, was da dran hängt, noch gar nicht vorhanden ist. xxxx Nur weil du nix weisst, stimmt es trotzdem nicht xxxx
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