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Experten-Antwort

Rentenerhöhung ab 01.07.2015

von blacky0101.06.2015 | 09:53
1388 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bekanntlich werden die Renten ab 01.07.2015 um 2,1% angehoben (Westen). Bekomme ab 01.07.2015 erstmals Erwerbsminderungsrente. Im Bescheid steht Sume X... * Da ja beides zum 01.07.2015 gilt: Ist die Rentenerhöhung da* schon mit drin? Oder, kommen die 2,1% ab 01.07.2015 zu diesem Betrag* aus dem Bescheid noch hinzu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.06.2015 | 11:14

4 Antworten

Kai-Uweam 01.06.2015 | 10:37
Wenn im Bescheid schon eine Summe ab dem 01.07.2015 genannt ist, dann handelt es sich um die endgültige Rentenhöhe ab 1.7. Die "Erhöhung um X %" bezieht sich nur auf Rentner, die vor dem 1.7. bereits Rentenbeziehen/bezogen haben. MfG
Gigiam 01.06.2015 | 11:52
Damit Sie es auch "schwarz auf weiß" haben: Schauen Sie im Rentenbescheid, Anlage 1, nach dort finden Sie den der Berechnung zugrunde liegenden "aktuellen Rentwert". 28,61 Euro = alt bis 30.6. 29,21 Euro = neu ab 1.7. im Osten 26,39 Euro 27,05 Euro Gigi
Edwin E.am 01.06.2015 | 18:49
Das ist ja mal wieder eine enorm hohe Rentenanpassung. Die Bundestagsabgeordneten greifen sich da schnell mal ca. 10 % Diätenerhöhung ab, und die sonst eh und jeh stark gerupften Westrentner dürfen sich mal gerade mit ca. 2 % zufriedengeben. Frechheit von dieser Merkel. Aber mit den Westrentnern kann mans halt machen.
Knoblocham 02.06.2015 | 06:55
Schau doch mal Spaßeshalber die Regierung durch wie viele "Ex Ost Funktionäre" dort sitzen. Und dann wunderst Du dich über so manches?
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