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Experten-Antwort

Rentenerhöhungen alte-neue Bundesländer

von Monika N.23.12.2013 | 15:11
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Problem: Ein Rentner zieht im Juni 2014 von Thüringen nach Bayern! Rentenerhöhung im Juli für neue BL 30€ (?) für alte BL 23€ (?) geplant. 1. Welche Erhöhung steht für den im Juni umziehenden Rentner? 2. Welche zukünftigen Berechnungen werden in den nachfolgenden Jahren angewendet? 3. Gleiche Frage betrifft auch die Berechnung der neuen Mütterrente zu, die territorial unterschiedlich geplant ist (26€ neue BL/28€ alte BL). Warum werden diese unterschiedlichen Berechnungen vorgenommen? Auf diese Antwort bin ich besonders gespannt, denn sie sollte die obigen Fragen eigentlich von selbst klären....., oder? Freundliche Grüße M. N.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika N.,

wie AIDAaidot bereits dargestellt hat, ändert sich bei einem Umzug von den alten in die neuen Bundesländer oder umgekehrt prinzipiell nichts an der Rentenberechnung. Lediglich bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente ergeben sich je nach Wohnsitz (alte oder neue Bundesländer) unterschiedliche Freibeträge, welche dann letztlich auch zu unterschiedlichen Anrechnungsbeträgen bei einer Witwen-/Witwerrente führen können.

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7 Antworten

AIDAaidotam 23.12.2013 | 15:32
Kein Problem, ein Umzug ändert nichts an der Rentenberechnung. Für Entgeltpunkte erfolgt die Rentenanpassung West und für Entgeltpunkte Ost die Rentenanpassung Ost, dann werden beide Beträge addiert. Der Wohnort des Rentners ist für die Rentenanpassung egal!
Monika N.am 23.12.2013 | 16:21
Hallo AIDAaidot, vielen Dank für die zügige Antwort. Allerdings bin ich etwas begriffsstutzig: Was ist mit der Addition beider Entgeltpunkte gemeint? Liebe Grüße von Monika N.
Frau Fürstenfeldam 23.12.2013 | 20:12
Eins scheint mir aber sicher, solange die Ost-Merkel das Zepter schwingt, bekommen die West-Rentner wieder eine marginale Rentenerhöhung so 0,05 % oder 0,10 %. Und die lassen sichs ja nicht nur gefallen, die wählen diese Kröte auch noch!
Monika N.am 25.12.2013 | 20:53
Hallo Frau Fürstenfeld, eine politische Diskussion (noch dazu mit etwas unpassenden Ausdrücken) war von mir ganz und gar nicht geplant. Ich stellte lediglich eine ehrliche Anfrage und habe dankend auch eine korrekte Antwort bekommen. Dass die letzte Angleichung für die alten BL so kläglich und tatsächlich unwürdig ausfiel, fand ich auch einen Hohn. Dass jedoch eine Rentenanpassung Ost immer noch erfolgen muss, ist nicht nur das Problem einer Bundeskanzlerin... Lassen wir bitte das Politisieren - es geht um soziale Gerechtigkeit. Ich persönlich bekomme z. B. nach 42 Arbeitsjahren (Vollzeit) eine Rente, die aufgestockt werden muss - also was sollen diese bösen Worte. Ich gönne Jedem eine Rente, von der er leben und seine Grundbedürfnisse abdecken kann. Damit würde es allen sogar immer noch besser gehen als manch einem, der auch dies nicht mehr kann... In diesem Sinne Monika N.
Monika N.am 28.12.2013 | 18:52
Hallo Herr Schießl, ich habe zwar nur "die Hälfte verstanden",aber ich danke ganz lieb für Ihre ausführlichen Informationen. Für Ihre Arbeit/Ausführungen brauchen Sie sich doch nicht entschuldigen. Ich bin Ihnen dafür dankbar. Letztendlich: Ich muss aus gesundheitlichen Gründen in die alten BL zu meiner Tochter ziehen - ohne ihre Hilfe geht leider bei mir nichts mehr. Also bleibt mir gar keine Entscheidungsfreiheit. Ich wollte ja nur vorab alles recherchieren, damit ich weiß, was auf mich zukommt. Das ist der Lauf der Zeit: Früher zogen Jung und Alt `mal auseinander, jetzt rückt man wieder aneinander ran. (Zum Glück habe ich ja eine intakte Familie) Ich wünsche Ihnen, Herrn Schießl, dem Expertenrat und allen Forumsteilnehmern einen guten Start in das Jahr 2014! Liebe Grüße von Monika N.
Konrad Schießlam 28.12.2013 | 17:59
Zitat von Monika N. anzeigenausblenden
Aber auch das, sollten Sie wissen. Ich meine, bei relativ gerungen Beträgen sollte man auch die Cent,s angeben. auch der Hinweis Brutto/Netto darf nicht fehlen. Ganz gleich ob der EP. 28,14 oder 25,74 Rentenwert darstellt. 8,20% Krankenversicherung und 2,05-für Kinder- lose sogar 2,30 sind zu berücksichtigen,. Somit sind es Netto 25,26, 23,10 Euro plus allgemeine Erhöhung zum 1.7.2014, noch unbekannt. Gleich auch noch "Angleichung der Ostrenten", auch da rechnen manche falsch. Solange noch Unterschiede bei den Löhnen in Ost/ West bestehen bringt die Anglei- chung nicht unbedingt mehr. Rekonstruiere: West Du.Verdienst in 2013 34071 ergibt 1 EP. mit 28,14 Rentenwert. In Ost 28955 Du.Verdienst mit 1,1767 Hochwertung fiktiv 34071 aber nur 25,74 Euro Rentenwert Durch Angleichung-ohne Hochwertung-25,74 Euro Rentenwert. Sind es aber weiterhin 28955 Verdienst ohne Hochwertung ergibt dies 28,14 : 34071 x Euro 28955 sind es nur 23,91 Euro Rentenwert, dies sind nach Adam Riese weniger als derzeit mit Hochwertung Euro 25,74, rechnen lohnt sich! Tut mir Leid, trotzdem einen Guten Rutsch. MfG.
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