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Experten-Antwort

Rentenerhöhungen und andere Fragen

von ich nur22.06.2022 | 20:48
86 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebes Expertenteam, ab 1.7. sollen die Renten angepasst werden.Ist der Nachholfaktor bereits im RentenanpassungsProzentsatz enthalten oder wird dieser gesondert wieder abgezogen? Bezüglich der Rentenerhöhungen ab 2024 für betroffene EM-Rentner, hätte ich gerne gewusst, mit welchen aktuellen Rentenwert /2022/23 oder 2024 die neu errechneten EP multipliziert werden. Falls das jemand weiß? Eine weitere Sache frage ich für jemand anderen, der noch ganz frisch selbst Arbeitgeber geworden ist und unter anderem Studenten beschäftigen möchte. Gibt es für die sozialversicherungsrechtliche Klärung, wie und an wen in welcher Höhe Beiträge abzuführen sind zur RV, KV, PV, AloV einen Sammelansprechpartner, der Fragen für alle Zweige der Sozialversicherung beantworten könnte? Wenn ja, wo oder wer macht so etwas? Danke im Voraus Herzliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.06.2022 | 10:03

Da hier alles geklärt zu sein scheint, vielen Dank an "Abschläge" und alles Gute für "ich nur".

6 Antworten

Abschlägeam 22.06.2022 | 21:15
Nachholfaktor ist bereits in den Prozenten ( 5,32% West, 6,12% Ost), wird nicht nochmal abgezogen. Maßgeblich sind die persönlichen EP, die per Stichtag 30.06.2024 vorhanden sind. Auf die gibt es den Zuschlag von 7,5% bzw 4,5% . Unabhängig von einer evtl. Rentenanpassung die dann irgendwann im Frühjahr 2024 als 'Rentenwert ab 01.07.2024' festgelegt wird. Wenn der Gesetzentwurf 'richtig' ausgelegt wird, dann also erst Zuschlag, dann ab 01.07.2024 Rentenanpassung auf alle (inkl. der erhöhten) EP. Aber die DRV grübelt noch, wie sie das Gesetz umsetzt... Zuständig für die Beitragseinziehung zu allen SV-Versicherungszweigen ist die gesetzliche Krankenkasse. Hier sollte sich der zukünftige Studentenarbeitgeber bei der AOK vor Ort übergreifend beraten lassen.
ich nuram 22.06.2022 | 21:24
hui super schnell geantwortet. Vielen Dank dafür! Mir ist gerade noch etwas eingefallen. Auf meinem ersten Dauerrentenbescheid steht, dass die Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres wegen Regelaltersrente wegfällt. Das kann aber eigentlich nicht sein, weil mein Anspruch auf Regelaltersrente ja erst später beginnt. Muss ich da rechtzeitg etwas unternehmen, damit keine Zahlungslücke entsteht oder kommt der Antrag auf Altersrente automatisch zu mir und die EM wird bis zum tatsächlichen Rentenbeginn weiter gezahlt?
Abschlägeam 22.06.2022 | 21:36
Sie erhalten vor 'Verfallsdatum' noch eine Erinnerung und dürfen dann kurz bestätigen, dass Sie die Regelaltersrente auch tatsächlich (noch erleben) wollen. Das wäre dann die Gelegenheit, ein paar kleine Nebenjobs, die Beitragspflichtig noch ausgeübt worden waren, für die Regelaltersrente mit 'anerkennen' zu lassen (also zu prüfen, ob alles tatsächlich auch nach EM-Rentenbeginn berücksichtigt wurde). Ansonsten wird einfach weiter bezahlt, nennt sich dann nur anders. Und das Finanzamt errechnet Ihren Steuerfreibetrag auf die Rente (in EUR, die Prozente von anno dunnemal bleiben gültig) noch mal neu. Dazu erfahren Sie bei Bedarf dort (FA) genaueres. Anspruch auf den Zuschlag 2024 haben Sie dann auch noch für die direkt nach EM-Rente folgende Altersrente (sollte der Verfall vor dem 30.06.2024 sein)
Abschlägeam 22.06.2022 | 21:41
PS: ab Regealtersrente dürfen Sie dann arbeitstechnisch wieder voll zuschlagen, denn da gibt es dann keine Hinzuverdienstbegrenzung mehr. Also schon mal rechtzeitig umgucken, wer denn noch einen eigentlich völlig Kranken noch zu Best of Gehalt dann einstellt. ('erlaubt' aber wäre das dann). Einen schönen Abend und alles Gute!
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