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Experten-Antwort

Rentenesteuerung

von Konca16.02.2022 | 16:29
205 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich lebe in der Türkei und war nie in Deutschland. Mein Mann kriegte von Deutschland Altersrente und Betriebsrente. Er ist am 2019 gestorben, İch kriege seit 2019 Witwenrente und Hinterbliebene Betriebsrente. Vor einer Woche habe ich einen Brief von Finanzamt Neubrandenburg erhalten. İn dem Brief steht, dass mein Mann wegen die Renten für die Jahren 2011-2019 ca.14.800 € Einkommensteuer schulden plus ca. 5.200 € Säumniszuschläge insgesamt 20.000€ schulden hat. Sie verlangen den Betrag von mir. Ich habe ca. 700€ Rente sonst habe ich keine Einkommen. Können Sie mir bitte dabei helfen, muss ich es Bezahlen, was soll ich tun. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2022 | 07:07

Hallo Konca,

wie Ihnen die anderen Forumsteilnehmer bereits mitgeteilt haben, betrifft Ihre Frage das Steuer- und Erbrecht. Dazu kann ich Ihnen keine qualifizierte Antwort geben. Ich denke aber, den Rat, sich beim Finanzamt zu melden und sich ggf. um anwaltliche Hilfe zu bemühen, sollten Sie annehmen.

5 Antworten

FAam 16.02.2022 | 16:49
Ans zuständige Finanzamt wenden
Siehe hieram 16.02.2022 | 17:45
Hallo Konica, mit Ihrer Witwenrente selbst hat dies zunächst nichts zu tun, sondern es scheint um Forderungen des Finanzamtes zu gehen, für Renten die Ihr Mann selbst noch bezogen hatte. Da er verstorben ist, sind diese Ansprüche gegenüber dem 'Nachlass des Verstorbenen' geltend zu machen. Hier müssten Sie also vor allem auch klären, ob Sie Erbin dieses 'Nachlasses' sind (nach deutschem Recht als Ehefrau zunächst ja, dies kann aber auch und evtl. auch nach türkischem Recht? anders geregelt sein). Und wenn der 'Nachlass' nicht ausreicht, ob Sie als Erbin dann trotzdem haften müssen. Hier benötigen Sie also unbedingt auch fachliche Beratung zum Thema 'Erbrecht'! Klären Sie dies also auf jeden Fall zusätzlich zur Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Neubrandenburg. Viel Erfolg und alles Gute!
Wolkeam 16.02.2022 | 19:55
Unbedingt Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Dieses vollstreckt seine Forderungen nämlich selbst. Wenn Sie im Ausland leben und das Finanzamt keinen Zugang zu Ihrem Konto hat, sind die in der Lage Ihre Rente zu pfänden.
Steueram 16.02.2022 | 20:02
Da hat sich der Verstorbene wohl unrechtmäßig bereichert und Sie als seine Witwe müssen das begleichen. Nehmen Sie dringend Kontakt zum Finanzamt auf. Die Rentenversicherung kann Ihnen da nicht helfen.
Siehe hieram 16.02.2022 | 21:43
Hallo, Ich lebe in der Türkei und war nie in Deutschland. Mein Mann kriegte von Deutschland Altersrente und Betriebsrente. Er ist am 2019 gestorben, İch kriege seit 2019 Witwenrente und Hinterbliebene Betriebsrente. Vor einer Woche habe ich einen Brief von Finanzamt Neubrandenburg erhalten. İn dem Brief steht, dass mein Mann wegen die Renten für die Jahren 2011-2019 ca.14.800 € Einkommensteuer schulden plus ca. 5.200 € Säumniszuschläge insgesamt 20.000€ schulden hat. Sie verlangen den Betrag von mir. Ich habe ca. 700€ Rente sonst habe ich keine Einkommen. Können Sie mir bitte dabei helfen, muss ich es Bezahlen, was soll ich tun. MfG
Unbedingt Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Dieses vollstreckt seine Forderungen nämlich selbst. Wenn Sie im Ausland leben und das Finanzamt keinen Zugang zu Ihrem Konto hat, sind die in der Lage Ihre Rente zu pfänden.
Ganz so einfach ist das auch nicht! Denn auch wenn Konca eine Witwenrente erhält, kann das Finanzamt dann nicht einfach das nunmehr 'Ihr' Rentenkonto plündern, ohne nachgewiesen zu haben dass Konca auch 'Erbin' ist. Denn nur dann haftet sie auch für die Schulden Ihres verstorbenen Mannes, und das auch nur, wenn die Höhe der Haftung nicht auf den Nachlasswert beschränkt wurde. Und auch das Finanzamt kann nur auf den Wert zugreifen, der zum Todestag festgestellt wurde. Dies aber betrifft alles 'Erbrecht', weswegen hier auch dringend fachliche Beratung eingeholt werden muss/sollte. Aber trotzdem natürlich erst einmal ganz dringend an das Finanzamt wenden und mitteilen, dass man sich an der Klärung der Sachverhältnisse natürlich beteiligt. Oder, falls das (mögliche) Erbe durch Erbverzicht bereits abgelehnt wurde, dies nachweisen. Die Witwenrente selbst hat mit dem Nachlass des Verstorbenen nichts zu tun.
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