Hallo Rentenfreibetrag,
Der individuelle „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfreibetrag“ bei einem Rentenbeginn von 2005 an erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.
Bitte wenden Sie sich für detailliertere Auskünfte an Ihre zuständige Finanzbehörde oder erkundigen Sie sich im Rahmen einer Steuerberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung