Hallo Rentner,
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Hallo Rentner,
leider können wir von in diesem Forum keine Stellungnahme zu steuerrechtlichen Fragen abgeben.
Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe.Bei nahtlosem Übergang in die Regelaltersrente bleibt der individuelle Freibetrag unverändert: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/renten-… Nur zur Ergänzung und meinem Verständnis: Gemäß dieses Artikels verändert sich der individuelle Freibetrag! Zwar bleibt der zu versteuernde Anteil nach wie vor bei 50% wie bei Beginn der EM-Rente. Der Freibetrag während der EM-Rente betrug in dem Beispiel 3600 EUR. Der entsprechende Freibetrag für die Altersrente erhöht sich dann auf 6.000 EUR (= 50% der Altersrente im zweiten vollen Jahr). Oder sehe ich da etwas falsch?
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