Hallo, Jo,
wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf den sogenannten Grundrentenzuschlag besteht, wird immer zum 01.01. eines Jahres aufgrund der Einkommensdaten, die von der Finanzverwaltung übermittelt werden, geprüft, ob und in welcher Höhe er zu zahlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung