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Rentenhöe bei Erwebsunfähigkeit

von Anne02.05.2007 | 17:33
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5 Antworten

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Hallo, spielt der Behinderungsgrad eine Rolle bei der Rentenhöhe?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rentenhöhe wird ausschließlich aus rentenrechtlichen Zeiten errechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn die Kinder noch nicht in der Witwenrente berücksichtigt wurden, macht es sehr wohl Sinn, diese Zeiten bei Ihrer Rente berücksichtigen zu lassen.

3 Antworten

Sigridam 02.05.2007 | 17:39
Nein, überhaupt nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Rentenhöhe richtet sich logischerweise nur nach den geleisteten Beiträgen.
Unbekanntam 02.05.2007 | 20:27
Hallo, wie schon bereits Sigrid richtigerweise festgestellt hat, spielt der Grad der Behinderung (fast) keine Rolle. Zur Erläuterung: Der Grad der Behinderung bewertet nur die "Kranheit". Dagegen wird bei einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente bewertet, inwiefern sich diese "Krankheiten" auf das Leistungsvermögen auswirken. Ein Phantasie-Beispiel: Man kann zum Beispiel im Rollstuhl sein und ist vielleicht Bauch abwärts gelähmt. Zwar bekommt man eine hohen Grad der Behinderung, aber die Bewilligung einer Rente ist eher unwahrscheinlich, weil er oder Sie im Büro arbeitet und somit sein Leistungsvermögen kaum eingeschränkt ist, da man im Büro überwiegend seine Hände und einen klaren Geistesverstand braucht.
Anetteam 02.05.2007 | 20:26
Macht es Sinn, daß ich die ganze Erziehungszeit auf meinem Rentenkonto schreiben lasse? Bin voll berufstätig und Witwe. Mein Mann hat ca. 11 Jahre gearbeitet und war dann als Hausmann tätig (2 Kinder - 11 und 13). Erhalte bis jetzt noch keine Witwenrente.
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