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Rentenhöhe

von Stadler31.05.2009 | 08:07
1085 Ansichten
3 Antworten

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ich bin 67 Jahre alt,verheiratet,bekäme ich nach dem Tod meiner Ehefrau weiterhin meine Rente zu 100%

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es bleibt mir (nach den verlängerten Wochenende) nichts mehr anderes übrig, als meinen beiden "Vorrednern" zuzustimmen.

An dieser Stelle auch mal vielen Dank dafür.

2 Antworten

LSam 31.05.2009 | 09:28
an der Höhe der eigenen Rente des Hinterbliebenen ändert sich grundsätzlich nichts, die wird immer in Höhe der vorherigen 100% weitergezahlt. Die Höhe der eigenen Rente hat aber Einfluß darauf, ob man die Witwer- oder Witwenrente in der eigentlich vorgegeben Höhe (55 od. 60% der Rente des Verstorbenen) erhalten kann. Werden da Freigrenzen überschritten überschritten, findet eine Anrechnung statt. Siehe dazu auch Aussagen von Schiko und in Darlegungen und Beiträgen zu diesem Theme, wenn man im Suchbegriff entsprechende Angaben macht, eispielsweise mit dem Begriff: "Hinterbliebenenrente"
Schiko.am 31.05.2009 | 09:17
Sie sehen dies schon richtig, übersteigt aber Ihre eigene Nettorente den anrechnungsfreien Betrag kann dies zur Kürzung der Bruttorente Ihrer späteren Witwenrente führen. Der anrechnungsfreie Betrag ist immer das 26,4 fache des jeweils gültigen Rentenwertes für einen Entgeltpunkt. Unterschiedlich in West und Ost: Bis 30.6.2009 26,56 West x 26,4 E. 701 ,18 Ost 23,34 x 26,4 E. 616,18. Ab 1.07. 2009 27,20 West x 26,4 E. 718,08, Ost 24,13 x 26,4 637,03. Der Nettozahlbetrag Ihrer eigenen Rente wird nochmals um 3% begünstigt. Ihre Nettorente angenommen 1.000,00 minus 3% 0.970,00 minus 718,08 Euro anrechnungsfrei und somit Euro 0.251,92 zu 40% anrechnungspflichtig= 100,77 Euro weniger Witwenrente Brutto. Mit freundlichen Grüßen.
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