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Rentenhöhe ?

von Tobias23.03.2010 | 13:30
1119 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mein Vater nur 67 Jahre alt geworden, vor 5 Tagen verstorben hatte 1186.- Euro Rente bezogen. Meine Mutter 65 Jahre alt bezieht 576.- Euro Rente Meine Frage: Wie viel Rente wird meiner Mutter für die Zukunft zustehen und wie wird so etwas berechnet. Vielen herzlichen Dank für zutreffende Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tobias,

soweit die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde, ist das alte Hinterbliebenenrecht anzuwenden. Damit beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbevierteljahres 60 % der Rente des Verstorbenen. In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod wird die Witwenrente in gleicher Höhe wie die Altersrente des Verstorbenen gezahlt.

4 Antworten

Pascalam 23.03.2010 | 14:04
Hallo @Tobias, man könnte jetzt hier ellenlange Ausführungen machen. Aber es geht auch einfach: die Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die eigene Rente liegt unter dem Freibetrag, also keine Anrechnung. Pascal
Fastam 23.03.2010 | 14:55
Das trifft natürlich nur zu,wenn die Ehe bereits vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, Altes Hinterbliebenenrecht.
Commander Bondam 24.03.2010 | 11:15
Kurze Frage : Wwarum machen sie nicht, wie jeder andere User hier,einen neuen thread auf?? Nicht sehr intelligent die Frage an einen bestehenden Block zu hängen. Bei den Betriebsrente ist es unterschiedlich.Es gibt Arbeitgeber die auch an Hinterbliebene zahlen,es gibt welche die das nicht tun. Einfach mal in den Unterlagen der Betriebsrente nachlesen,schon haben sie Ihre Antwort.Einfacher gehts nicht.
speziam 24.03.2010 | 11:00
Wie sieht es bei einer Betriebsrente aus ? Auch 60 % ? Danke.
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