Hallo Tobias,
soweit die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde, ist das alte Hinterbliebenenrecht anzuwenden. Damit beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbevierteljahres 60 % der Rente des Verstorbenen. In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod wird die Witwenrente in gleicher Höhe wie die Altersrente des Verstorbenen gezahlt.