Hallo Petra,
wie DRV bereits geschrieben hat, gilt bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente der Besitzschutz, so dass die Altersrente in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
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Hallo Petra,
wie DRV bereits geschrieben hat, gilt bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente der Besitzschutz, so dass die Altersrente in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
Der Bestandsrentner einer EMR will man aber auf Sozialhilfehöhe belassen und deshalb bekommen diese Bestandsrentner nicht mehr Zurechnungszeit zugebilligt.Diese Aussage passt nahtlos zu dem Unsinn, den Du sonst von Dir gibst. Glückwunsch!
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