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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Anita05.05.2023 | 08:39
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich könnte ab 01.05.2025 Schwerbehindertenrente ohne Abschläge beantragen. Die Regelaltersrente beginnt ab 01.05.2027. Da ich ab 01.08.2025 45 beitragsjahre habe könnte ich auch da in Rente. Zur Zeit habe ich 52 rentenpunkte. Würde bei der Beantragung von der Schwerbehindertenrente ab 01.05.25 noch was abgezogen, da ich ja 2 Jahre früher in Rente gehen würde? Oder bleibt es bei der bereits angesammelten rentenpunkte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.05.2023 | 09:07

Hallo Anita,

Sie schreiben, dass Sie ab dem 01.05.2025 ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen können.

D.h. dass diese Altersrente mit den bis dahin erworbenenen Entgeltpunkten berechnet wird und dann ggf. noch die Abzüge von Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Krankenversicherungspflicht abgezogen werden. Weitere Abzüge werden nicht vorgenommen.

Bei einer längeren beitragspflichtigen Arbeitszeit werden über den 01.05.2025 hinaus noch Entgeltpunkte erworben, die die Altersrente spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze nochmals erhöhen.

In Ihrem Fall empfehlen wir eine telefonische Beratung durch die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort, um mit Ihnen genauere Zahlen zu Ihrer individuellen Rentenhöhe zu besprechen.

15 Antworten

Klausam 05.05.2023 | 08:51
hallo Anita, ich bin Laie aber ist dies nicht auch möglich? Du gehst sofort mit Abzügen in deine Schwerbehindertenrente, arbeitest jedoch normal weiter. Wenn du bis zum (angenommen) 01.08.2025 so weiterarbeitest erwirbst du neben neuen Endgeldpunkten zusätzlich zu deiner Renten auch deinen Monatsverdienst. Dies sollte sich doch rechnen, oder? Sollten meine Gedanken falsch sein, zereißt mich nicht. Gruß Klaus
Anita am 05.05.2023 | 09:12
Danke, das ist beruhigend. Ich hatte letztes Jahr eine telefonische rentenberatung. Die Dame dort hat mir erklärt, dass für die fehlenden 2 Jahre was abgezogen wird. War für mich nicht schlüssig, da es ja eine Rente ohne Abzüge sein sollte.
Klugpuperam 05.05.2023 | 11:06
Es wird nichts abgezogen, aber es fehlen gegenüber der Hochrechnung aus Rentenauskunft/-information natürlich 2 Jahre an Einzahlungen.
Petraam 05.05.2023 | 12:27
Und hier würde man ja als pflegender Angehöriger auch noch Rentenpunkte über die Pflegeversicherung gutgeschrieben bekommen,da es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt. Einfach Mal dort nachfragen.
Abschlägeam 05.05.2023 | 13:05
Hallo Anita, mit Geburtsdatum 12/1960 sind dies Ihre möglichen Rentenbeginndaten. Die Voraussetzungen der Beitragsjahre bzw. ein Gdb >=50 muss jeweils bei Rentenbeginn erfüllt sein. 01.01.2024 Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag 12,0 % (35 Beitragsjahre) 01.05.2022 Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag 10.8 % (35 Beitragsjahre, GdB >=50) 01.05.2025 Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) 01.05.2027 Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) 01.05.2025 Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Beitragsjahre, GdB >=50) 01.05.2027 Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze Je nachdem, was Ihr (Tarif)vertrag vorsieht, wäre dann also tatsächlich die ‚abschlagsfreie‘ Altersrente für schwerbehinderte Menschen der früheste Rentenbeginn. Sofern Sie auch noch einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sollten Sie sich aber auch parallel noch mal hierzu erkundigen. Unter welchen Umständen beginnt diese zu welchen Konditionen. Darüber hinaus können Sie einen Anspruch haben auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung, solange Sie Ihren Mann pflegen. Er müsste dafür mindestens PG2 haben und Sie ihn mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen. Sie selbst dürfen dafür nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich sozialversichert beschäftigt sein. Da Sie ein Ruhegehalt beziehen, dürfte dies dann wohl erst ab (vorgezogenem) Rentenbeginn möglich sein. Ab Regelaltersrente werden diese Beiträge nur noch bezahlt, wenn die eigene Rente als Teilrente bezogen wird (99,99%). Genaue Details zu diesen Ansprüchen erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug und der für besonders langjährig Versicherte dürfte finanziell kein Unterschied bestehen. Wenn Sie aber erst im August 2025 hierfür die Beitragsjahre erreicht haben, würden Sie also für die Monate Mai-Juli auf Ihre und ggfs. auf eine Betriebsrente ‚verzichten‘, das sollten Sie also im Hinterkopf behalten bzw. sich durchrechnen. Mit derzeit 52 EP und einem Rentenwert ab Juli 2024 (muss noch durch den Bundesrat) in Höhe von 36,70 EUR (West) würde Ihre Rente 1.908,40 betragen. Ihr Ruhegehalt müsste 41.541 EUR/Jahr betragen, um bis zum Rentenbeginn noch je 1 EP pro Jahr hinzu zu erhalten. Ist das Gehalt höher/niedriger erhöht/vermindert es sich auf größer/kleiner 1. Würden Sie bereits jetzt (zum 01.05.) die SB-Rente beanspruchen beträgt der Abschlag nicht mehr 10,8% sondern 12x 0,3% weniger (die Abschläge werden immer bis Regelaltersrente berechnet, bzw. bei SB-Renten bis zur möglichen abschlagsfreien SB-Rente). Der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2025 beträgt 85%, im Jahr 2023 sind es 83%. Nun haben Sie also noch ein paar Zahlen mehr, um das Wochenende mit hoffentlich viel Sonnenschein und spitzem Bleistift auf der Terrasse rechnend zu verbringen. Alles Gute!
Schadeam 05.05.2023 | 13:23
Da haben dann wohl "2 Damen aneinander vorbei geredet".....bzw. einander vielleicht auch nicht richtig zugehört...oder etwas wurde nicht deutlich genug formuliert.....aber jetzt ist ja alles klar, oder? Denn dass Sie die 2 Jahre bis zum Regelalter geschenkt bekommen, erwarten Sie doch nicht, oder?
senf-dazuam 06.05.2023 | 01:01
Hallo Anita! Damit ist die vorzeitige REnte und paralleler Hinzuverdienst leider nicht möglich. Schauen Sie aber noch mal genau in Ihre Vertragsunterlagen. Der erstmögliche (Alters-)Rentenbeginn könnte ja auch der vorzeitige mit Abschlag sein, Wenn dort eine abschlagsfreie Altersrente gemeint ist, dann ist alles prima, falls nicht, ist auch eine Altersrente mit Abschlag (vermutlich 10,8%) bei den vorhandenen Entgeltpunkten ein "weiches Kissen".
Anitaam 06.05.2023 | 00:28
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Hallo Anita,

mit Geburtsdatum 12/1960 sind dies Ihre möglichen Rentenbeginndaten. Die Voraussetzungen der Beitragsjahre bzw. ein Gdb >=50 muss jeweils bei Rentenbeginn erfüllt sein.

01.01.2024 Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag 12,0 % (35 Beitragsjahre)

01.05.2022 Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag 10.8 % (35 Beitragsjahre, GdB >=50)

01.05.2025 Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

01.05.2027 Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

01.05.2025 Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Beitragsjahre, GdB >=50)

01.05.2027 Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Je nachdem, was Ihr (Tarif)vertrag vorsieht, wäre dann also tatsächlich die ‚abschlagsfreie‘ Altersrente für schwerbehinderte Menschen der früheste Rentenbeginn.

Sofern Sie auch noch einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sollten Sie sich aber auch parallel noch mal hierzu erkundigen. Unter welchen Umständen beginnt diese zu welchen Konditionen.

Darüber hinaus können Sie einen Anspruch haben auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung, solange Sie Ihren Mann pflegen. Er müsste dafür mindestens PG2 haben und Sie ihn mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen. Sie selbst dürfen dafür nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich sozialversichert beschäftigt sein. Da Sie ein Ruhegehalt beziehen, dürfte dies dann wohl erst ab (vorgezogenem) Rentenbeginn möglich sein. Ab Regelaltersrente werden diese Beiträge nur noch bezahlt, wenn die eigene Rente als Teilrente bezogen wird (99,99%). Genaue Details zu diesen Ansprüchen erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse.

Zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug und der für besonders langjährig Versicherte dürfte finanziell kein Unterschied bestehen. Wenn Sie aber erst im August 2025 hierfür die Beitragsjahre erreicht haben, würden Sie also für die Monate Mai-Juli auf Ihre und ggfs. auf eine Betriebsrente ‚verzichten‘, das sollten Sie also im Hinterkopf behalten bzw. sich durchrechnen.

Mit derzeit 52 EP und einem Rentenwert ab Juli 2024 (muss noch durch den Bundesrat) in Höhe von 36,70 EUR (West) würde Ihre Rente 1.908,40 betragen. Ihr Ruhegehalt müsste 41.541 EUR/Jahr betragen, um bis zum Rentenbeginn noch je 1 EP pro Jahr hinzu zu erhalten. Ist das Gehalt höher/niedriger erhöht/vermindert es sich auf größer/kleiner 1.

Würden Sie bereits jetzt (zum 01.05.) die SB-Rente beanspruchen beträgt der Abschlag nicht mehr 10,8% sondern 12x 0,3% weniger (die Abschläge werden immer bis Regelaltersrente berechnet, bzw. bei SB-Renten bis zur möglichen abschlagsfreien SB-Rente).

Der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2025 beträgt 85%, im Jahr 2023 sind es 83%.

Nun haben Sie also noch ein paar Zahlen mehr, um das Wochenende mit hoffentlich viel Sonnenschein und spitzem Bleistift auf der Terrasse rechnend zu verbringen.

Alles Gute!

senf-dazuam 06.05.2023 | 00:55
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Hallo Anita,

mit Geburtsdatum 12/1960 sind dies Ihre möglichen Rentenbeginndaten. Die Voraussetzungen der Beitragsjahre bzw. ein Gdb >=50 muss jeweils bei Rentenbeginn erfüllt sein.

01.01.2024 Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag 12,0 % (35 Beitragsjahre)

01.05.2022 Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag 10.8 % (35 Beitragsjahre, GdB >=50)

01.05.2025 Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

01.05.2027 Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

01.05.2025 Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Beitragsjahre, GdB >=50)

01.05.2027 Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Je nachdem, was Ihr (Tarif)vertrag vorsieht, wäre dann also tatsächlich die ‚abschlagsfreie‘ Altersrente für schwerbehinderte Menschen der früheste Rentenbeginn.

Sofern Sie auch noch einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sollten Sie sich aber auch parallel noch mal hierzu erkundigen. Unter welchen Umständen beginnt diese zu welchen Konditionen.

Darüber hinaus können Sie einen Anspruch haben auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung, solange Sie Ihren Mann pflegen. Er müsste dafür mindestens PG2 haben und Sie ihn mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen. Sie selbst dürfen dafür nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich sozialversichert beschäftigt sein. Da Sie ein Ruhegehalt beziehen, dürfte dies dann wohl erst ab (vorgezogenem) Rentenbeginn möglich sein. Ab Regelaltersrente werden diese Beiträge nur noch bezahlt, wenn die eigene Rente als Teilrente bezogen wird (99,99%). Genaue Details zu diesen Ansprüchen erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse.

Zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug und der für besonders langjährig Versicherte dürfte finanziell kein Unterschied bestehen. Wenn Sie aber erst im August 2025 hierfür die Beitragsjahre erreicht haben, würden Sie also für die Monate Mai-Juli auf Ihre und ggfs. auf eine Betriebsrente ‚verzichten‘, das sollten Sie also im Hinterkopf behalten bzw. sich durchrechnen.

Mit derzeit 52 EP und einem Rentenwert ab Juli 2024 (muss noch durch den Bundesrat) in Höhe von 36,70 EUR (West) würde Ihre Rente 1.908,40 betragen. Ihr Ruhegehalt müsste 41.541 EUR/Jahr betragen, um bis zum Rentenbeginn noch je 1 EP pro Jahr hinzu zu erhalten. Ist das Gehalt höher/niedriger erhöht/vermindert es sich auf größer/kleiner 1.

Würden Sie bereits jetzt (zum 01.05.) die SB-Rente beanspruchen beträgt der Abschlag nicht mehr 10,8% sondern 12x 0,3% weniger (die Abschläge werden immer bis Regelaltersrente berechnet, bzw. bei SB-Renten bis zur möglichen abschlagsfreien SB-Rente).

Der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2025 beträgt 85%, im Jahr 2023 sind es 83%.

Nun haben Sie also noch ein paar Zahlen mehr, um das Wochenende mit hoffentlich viel Sonnenschein und spitzem Bleistift auf der Terrasse rechnend zu verbringen.

Alles Gute!

Der Rentenwert von 37,60 Euro gilt bereits ab Juli 2023 und in Ost wie West. In 2024 wird der Wert bei etwa 38,58 liegen, meint zumindest der letzte Rentenversicherungsbericht.
Anitaam 06.05.2023 | 08:11
Zitat von senf-dazu anzeigen
... Ich bin derzeit in Berurlaubung und erhalte meine Bezüge nur bis zum erstmöglichen Rentenbeginn.
Hallo Anita! Damit ist die vorzeitige REnte und paralleler Hinzuverdienst leider nicht möglich. Schauen Sie aber noch mal genau in Ihre Vertragsunterlagen. Der erstmögliche (Alters-)Rentenbeginn könnte ja auch der vorzeitige mit Abschlag sein, Wenn dort eine abschlagsfreie Altersrente gemeint ist, dann ist alles prima, falls nicht, ist auch eine Altersrente mit Abschlag (vermutlich 10,8%) bei den vorhandenen Entgeltpunkten ein "weiches Kissen".
In meinen Unterlagen steht, die frühstmögliche Abschlagsfreie Rente. Also der 01.05.25. Bis dahin bekomme ich meine Bezüge.
Nachholbedarf am 06.05.2023 | 10:22
Wow, das ist ja mal eine coole Aufstellung. Fast besser als jede Rentenberatung. Mein Mann hat PG 3 und es werden RV Beiträge gezahlt. Ich werde die Rente für Schwerbehinderte ab 01.05.25 beantragen. Schätzungsweise müssten es nochmal mindestens 2 Rentenpunkte mehr sein. Muss dann ab Beginn der RA Rente die 99,99 beantragen, damit weiterhin RV Beiträge gezahlt werden.
So hat jedes Forum seinen User, der in seiner Freizeit nichts anderes zu tun hat, als Antworten in Romanstärke zu schreiben. Eigentlich eher traurig, aber wenn es ihm hilft?! @Abschläge hatte aufgrund der zweiwöchigen Sperrung dieses Forums sicher auch Entzugserscheinungen und jetzt enormen Nachholbedarf. :-)
Prinzam 06.05.2023 | 12:29
Zitat von Anita anzeigen
Wow, das ist ja mal eine coole Aufstellung. Fast besser als jede Rentenberatung. Mein Mann hat PG 3 und es werden RV Beiträge gezahlt. Ich werde die Rente für Schwerbehinderte ab 01.05.25 beantragen. Schätzungsweise müssten es nochmal mindestens 2 Rentenpunkte mehr sein. Muss dann ab Beginn der RA Rente die 99,99 beantragen, damit weiterhin RV Beiträge gezahlt werden.
So hat jedes Forum seinen User, der in seiner Freizeit nichts anderes zu tun hat, als Antworten in Romanstärke zu schreiben. Eigentlich eher traurig, aber wenn es ihm hilft?! @Abschläge hatte aufgrund der zweiwöchigen Sperrung dieses Forums sicher auch Entzugserscheinungen und jetzt enormen Nachholbedarf. :-)
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