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Zur Experten-Antwort springenHallo Anita,
Sie schreiben, dass Sie ab dem 01.05.2025 ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen können.
D.h. dass diese Altersrente mit den bis dahin erworbenenen Entgeltpunkten berechnet wird und dann ggf. noch die Abzüge von Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Krankenversicherungspflicht abgezogen werden. Weitere Abzüge werden nicht vorgenommen.
Bei einer längeren beitragspflichtigen Arbeitszeit werden über den 01.05.2025 hinaus noch Entgeltpunkte erworben, die die Altersrente spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze nochmals erhöhen.
In Ihrem Fall empfehlen wir eine telefonische Beratung durch die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort, um mit Ihnen genauere Zahlen zu Ihrer individuellen Rentenhöhe zu besprechen.
In meinen Unterlagen steht, die frühstmögliche Abschlagsfreie Rente. Also der 01.05.25. Bis dahin bekomme ich meine Bezüge.... Ich bin derzeit in Berurlaubung und erhalte meine Bezüge nur bis zum erstmöglichen Rentenbeginn.Hallo Anita! Damit ist die vorzeitige REnte und paralleler Hinzuverdienst leider nicht möglich. Schauen Sie aber noch mal genau in Ihre Vertragsunterlagen. Der erstmögliche (Alters-)Rentenbeginn könnte ja auch der vorzeitige mit Abschlag sein, Wenn dort eine abschlagsfreie Altersrente gemeint ist, dann ist alles prima, falls nicht, ist auch eine Altersrente mit Abschlag (vermutlich 10,8%) bei den vorhandenen Entgeltpunkten ein "weiches Kissen".
So hat jedes Forum seinen User, der in seiner Freizeit nichts anderes zu tun hat, als Antworten in Romanstärke zu schreiben. Eigentlich eher traurig, aber wenn es ihm hilft?! @Abschläge hatte aufgrund der zweiwöchigen Sperrung dieses Forums sicher auch Entzugserscheinungen und jetzt enormen Nachholbedarf. :-)Wow, das ist ja mal eine coole Aufstellung. Fast besser als jede Rentenberatung. Mein Mann hat PG 3 und es werden RV Beiträge gezahlt. Ich werde die Rente für Schwerbehinderte ab 01.05.25 beantragen. Schätzungsweise müssten es nochmal mindestens 2 Rentenpunkte mehr sein. Muss dann ab Beginn der RA Rente die 99,99 beantragen, damit weiterhin RV Beiträge gezahlt werden.
So hat jedes Forum seinen User, der in seiner Freizeit nichts anderes zu tun hat, als Antworten in Romanstärke zu schreiben. Eigentlich eher traurig, aber wenn es ihm hilft?! @Abschläge hatte aufgrund der zweiwöchigen Sperrung dieses Forums sicher auch Entzugserscheinungen und jetzt enormen Nachholbedarf. :-)Wo bitte ist jetzt das Problem?
Ist doch kein Problem, sondern nur eine Tatsachenfeststellung! Sie machen es scheinbar zu einem Problem!Wo bitte ist jetzt das Problem?So hat jedes Forum seinen User, der in seiner Freizeit nichts anderes zu tun hat, als Antworten in Romanstärke zu schreiben. Eigentlich eher traurig, aber wenn es ihm hilft?! @Abschläge hatte aufgrund der zweiwöchigen Sperrung dieses Forums sicher auch Entzugserscheinungen und jetzt enormen Nachholbedarf. :-)Wow, das ist ja mal eine coole Aufstellung. Fast besser als jede Rentenberatung. Mein Mann hat PG 3 und es werden RV Beiträge gezahlt. Ich werde die Rente für Schwerbehinderte ab 01.05.25 beantragen. Schätzungsweise müssten es nochmal mindestens 2 Rentenpunkte mehr sein. Muss dann ab Beginn der RA Rente die 99,99 beantragen, damit weiterhin RV Beiträge gezahlt werden.
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