Wenn neben einer z.Bsp. teilweisen EM-Rente eine Beschäftigung ausgeübt wird, kann sich dadurch die spätere Altersrente erhöhen. Diese neuen Entgeltpunkte waren bisher noch nicht Grundlage für die Rentenberechnung.
Bitte lassen Sie sich in einer in Ihrer Nähe befindlichen Auskunfts- und Beratungsstelle darüber beraten.