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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Ria17.01.2016 | 10:25
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4 Antworten

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Hallo, ich bekomme gegenwärtig volle, befristete EU Rente. im Fall die Rente sich nach der Befristung in eine Teilrente umwandelt, steigt dann auch durch die Tätigkeit die Altersrente? Bin 58 Jahre. Würde mich über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn neben einer z.Bsp. teilweisen EM-Rente eine Beschäftigung ausgeübt wird, kann sich dadurch die spätere Altersrente erhöhen. Diese neuen Entgeltpunkte waren bisher noch nicht Grundlage für die Rentenberechnung.

Bitte lassen Sie sich in einer in Ihrer Nähe befindlichen Auskunfts- und Beratungsstelle darüber beraten.

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3 Antworten

KSCam 17.01.2016 | 14:00
Wenn Sie dann wieder arbeiten und Beiträge zahlen möglicherweise schon. Hängt von verschiedensten Faktoren ab über die zumindest ich heute keine Romane schreiben will. :)
Konrad Schießlam 17.01.2016 | 14:04
Ist nach einer EU Rente neben einer Teilrente noch Arbeitseinkommen möglich werden auch anteilig Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Derzeit gilt für West, Euro 36.267 Bruttoverdienst erzeugen 1 Entgeltpunkt und bis 30.6.2016 gel- tend 29,21 Rente ( 27,05 Ost) Bei 12.000 Verdienst in 2016 12.000 : 36267 0,3309 Ent geltpunkte x 29,21 9,67 Euro Rentenzuwachs MfG.
Manfred J.am 17.01.2016 | 20:04
Hallo Ria, hängt zunächst davon ab, ob Sie tatsächlich eine EU (Erwerbsunfähigkeitsrente) oder eine EM (Erwerbsminderungsrente) erhalten - die Zurechnungszeiten sind 'etwas' unterschiedlich lang (steht in Ihrem Rentenbescheid/Versicherungsverlauf drin) ...während dieser Zeit macht zusätzlicher Arbeitsverdienst eher kein späteres Rentenplus aus, erst danach kommen weitere rentensteigernde Werte in Ihr Rentenkonto/können die Altersrente erhöhen. Rat auch hier: ab in die nächste Beratungsstelle und sich die individuelle Situation erklären lassen. Gruß w.
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