Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen Ausführungen von senf-dazu und KSC kann grundsätzlich zugestimmt werden. Nach dem nicht bekannt ist wie sich die 49,8000 Entgeltpunkte (persönliche Entgeltpunkte?) zusammensetzen, ist zu beachten, dass bei einem Rentenbeginn Januar 2017 die Jahresentgelte für 01.01.2015 bis 31.12.2016 noch mit zu berücksichtigen sind. Beantragen sich doch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine hypothetische Rentenauskunft (mit Berechnung) für besonders langjährig Versicherte mit Rentenbeginn 01/2017 und teilen Sie hierzu dem Rentenversicherungsträger die zu erwartenden Entgelte mit. Anhand dieser Rentenauskunft kann mit dem aktuellen Rentenwert ab 01.07.2016 (aktueller Rentenwert 7/2015 = 29,21 € x ca. 1,044) die Bruttorente ermittelt werden.
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